
Leistungsverzeichnis Reinigung
Ein Leistungsverzeichnis in der Reinigung ist die schriftliche Auflistung aller zu reinigenden Räume und Flächen mit den zugehörigen Tätigkeiten, Frequenzen, Verfahren und Mitteln. Es bildet die Grundlage für Offerte, Vertrag und Qualitätskontrolle.
Leistungsverzeichnis Reinigung im Detail.
Das Leistungsverzeichnis, kurz LV, beschreibt präzise, was ein Reinigungsunternehmen an welchem Ort wie oft zu tun hat. Es gliedert ein Objekt nach Bereichen wie Treppenhaus, Büros, Sanitärräume, Tiefgarage und Umgebung, nennt pro Bereich die Flächen in m², die Belagsarten und die einzelnen Tätigkeiten: Böden feucht wischen, Papierkörbe leeren, Handkontaktflächen desinfizieren, Glasflächen reinigen. Jede Tätigkeit trägt eine Frequenz. Ohne LV ist eine Reinigungsofferte nicht vergleichbar und ein Reinigungsvertrag nicht kontrollierbar.
Ein brauchbares LV enthält neben Tätigkeit und Frequenz auch das Verfahren und die Mittel: ob ein Boden nebelfeucht oder nass gewischt wird, ob Wischpflege oder Neutralreiniger eingesetzt wird, welche Pads erlaubt sind. Dazu kommen Rahmenbedingungen wie Reinigungszeiten, Schlüsselverwaltung, Zuständigkeit für Verbrauchsmaterial wie Papierhandtücher und Seife, Entsorgungsregeln nach VVEA sowie das Vorgehen bei Reklamationen. Für Baureinigungen legt das LV die Stufen Grob-, Fein- und Bauschlussreinigung mit Terminen und Schnittstellen zur Bauleitung fest.
Die Belagsangaben im LV schützen vor Materialschäden. Wer im LV festhält, dass das Treppenhaus einen geölten Eichenboden und die Eingangshalle einen Kalkstein hat, verhindert, dass ein Mitarbeitender mit Neutralreiniger oder Säure arbeitet. Auch Sonderoberflächen wie Glaskeramik, Chromstahl, eloxiertes Aluminium oder beschichtete Sonnenschutzgläser gehören ins LV. Bei einem Wechsel des Reinigungsunternehmens ist ein vollständiges LV der wichtigste Baustein für eine reibungslose Übergabe.
Liegenschaftsverwaltungen im Kanton Zürich verlangen bei Ausschreibungen ein LV mit Flächenangaben, Frequenzen pro Woche, Stundenaufwand und Monatspreis, oft auf einer eigenen Vorlage. Öffentliche Auftraggeber wie Gemeinden und der Kanton arbeiten mit detaillierten LV nach dem Submissionsrecht, in denen Mindeststundensätze und Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche eingehalten werden müssen. Bei Werkverträgen nach SIA 118 für Baureinigungen ist das LV Vertragsbestandteil und massgebend bei der Abnahme.
Typische Fehler sind LVs ohne Flächenangaben, fehlende Angaben zu Belägen und Mitteln, unrealistische Frequenzen und das Vergessen von Nebenräumen wie Veloraum, Containerplatz oder Technikräumen. Ein LV für ein Mehrfamilienhaus umfasst in der Regel ein bis zwei Seiten, für ein Bürogebäude vier bis acht Seiten. Als Richtwert lassen sich aus einem sauberen LV Monatspreise ableiten, die bei Treppenhäusern um CHF 40 bis CHF 70 pro Wohnung liegen. Swiss Group Constructions erstellt für ihre Reinigungsaufträge ein LV, das Verwaltungen als Vertragsgrundlage übernehmen können.
Beispiel: Bürogebäude in Volketswil
Für ein Bürogebäude mit 1'200 m² in Volketswil erstellt die Verwaltung ein Leistungsverzeichnis mit fünf Bereichen. Büros: täglich Papierkörbe, dreimal wöchentlich Böden saugen und Tische feucht abwischen. Sanitär: täglich vollständig mit Desinfektion der Handkontaktflächen. Küche: täglich. Eingang mit Kalksteinboden: täglich nebelfeucht mit Neutralreiniger. Tiefgarage: monatlich mit Kehrsaugmaschine. Fenster: zweimal jährlich, Grundreinigung der Böden: einmal jährlich, beide separat offeriert. Drei Reinigungsunternehmen offerieren auf dieser Basis; die Preise liegen zwischen CHF 4'200 und CHF 5'100 pro Monat und sind direkt vergleichbar.
Wer erstellt das Leistungsverzeichnis, Auftraggeber oder Reinigungsfirma?
Bei Ausschreibungen die Verwaltung oder der Auftraggeber, damit alle Offerten vergleichbar sind. Bei Direktvergaben erstellt oft das Reinigungsunternehmen nach einer Begehung einen Vorschlag, den der Auftraggeber prüft und anpasst. Wichtig ist, dass beide Seiten das LV unterschreiben.
Was gehört zwingend in ein Leistungsverzeichnis Reinigung?
Bereiche mit Flächen in m² und Belagsart, Tätigkeiten mit Frequenz, Verfahren und Mittel, Reinigungszeiten, Zuständigkeit für Verbrauchsmaterial, separat offerierte Leistungen wie Fenster und Grundreinigung sowie Regeln für Kontrolle und Reklamationen. Bei Baureinigungen zusätzlich Termine und Schnittstellen zur Bauleitung.
Wie oft sollte ein Leistungsverzeichnis überprüft werden?
Mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen der Nutzung, etwa neuen Mietern, Umbauten oder geänderten Öffnungszeiten. Frequenzen, die nicht zur tatsächlichen Verschmutzung passen, führen entweder zu Reklamationen oder zu unnötigen Kosten.
Das setzen wir für Sie um.
01ReinigungUnterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigung ist die regelmässige, vertraglich vereinbarte Reinigung einer Liegenschaft in festen Intervallen: täglich, wöchentlich oder monatlich.
02ReinigungGebäudereinigung
Gebäudereinigung ist der Überbegriff für alle Reinigungsleistungen an Liegenschaften im Betrieb: Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Fenster-, Fassaden- und Treppenhausreinigung sowie Aussenreinigung.
03ReinigungBüroreinigung
Büroreinigung ist die regelmässige Reinigung von Büros, Praxen, Kanzleien und Verwaltungsräumen, ausgeführt ausserhalb der Geschäftszeiten, damit der Betrieb nicht gestört wird.
Leistungsverzeichnis Reinigung: Wir setzen es um.
Begehung vor Ort, verbindliche Offerte, ein Ansprechpartner — für Bau, Tiefbau und Reinigung im Kanton Zürich.
