
Offerte / Devis
Eine Offerte ist das verbindliche Preisangebot eines Unternehmers für eine beschriebene Bauleistung. Der Begriff Devis bezeichnet in der Schweiz das nach Positionen gegliederte Leistungsverzeichnis mit Preisen, meist nach Normpositionen-Katalog NPK.
Offerte / Devis im Detail.
Die Offerte ist im Bauwesen der Antrag im Sinne von OR Art. 3 ff.: Nimmt der Bauherr sie an, entsteht der Werkvertrag. Sie beschreibt Leistung, Menge, Einheitspreis und Gesamtpreis, dazu Bedingungen wie Gültigkeitsdauer, Zahlungsfristen, Regieansätze und den Verweis auf die SIA 118. Der Ausdruck Devis stammt aus dem Französischen und wird in der Deutschschweiz für das detaillierte Leistungsverzeichnis mit Preisen verwendet; «devisieren» meint das Ausschreiben nach Positionen.
Man unterscheidet die Offerte auf ein vorgegebenes Leistungsverzeichnis, bei dem der Planer die Positionen nach NPK vorgibt und der Unternehmer nur Preise einsetzt, und die Unternehmerofferte, bei der das Bauunternehmen die Leistung selbst beschreibt. Letztere ist bei kleineren Aufträgen ohne Planer üblich, etwa Umgebungsarbeiten oder einem Hausanschluss. Sie muss genau angeben, was enthalten ist und was nicht: Baustelleneinrichtung, Entsorgung mit Deponiegebühren, Humus, Kofferung, Bewilligungen, Mehrwertsteuer.
Von der Offerte zu unterscheiden ist der Kostenvoranschlag des Planers nach SIA 102, der die Kosten mit einer Genauigkeit von etwa plus/minus 10 Prozent schätzt, und die Kostenschätzung mit plus/minus 15 Prozent. Eine Offerte mit Einheitspreisen ist im Preis pro Einheit verbindlich, in der Gesamtsumme aber nur eine Prognose, weil nach Ausmass abgerechnet wird. Eine Pauschalofferte ist im Gesamtpreis verbindlich, sofern sich die Leistung nicht ändert. Die Gültigkeit beträgt üblicherweise 30 bis 90 Tage.
Beim Vergleich mehrerer Offerten ist der tiefste Preis selten das beste Angebot. Zu prüfen sind identische Mengen, gleiche Bodenklasse und Aushubtiefe, enthaltene Entsorgungskosten nach VVEA, Regieansätze für Unvorhergesehenes und die vereinbarte Preisart. Eine Offerte, die Deponiegebühren «nach Aufwand» ausklammert, kann am Ende CHF 5'000 bis CHF 15'000 teurer werden als eine, die sie einrechnet. Typische Fehler sind das Vergleichen von Endsummen ohne Blick auf die Positionen und mündliche Zusatzabsprachen, die nirgends stehen.
Offerten sind in der Regel kostenlos, auch bei Besichtigung vor Ort. Aufwändige Unternehmerofferten mit Planungsleistung können vergütet werden, was vorher zu vereinbaren ist. Als Richtwert: Für Umgebungsarbeiten eines Einfamilienhauses liegen Offerten bei CHF 30'000 bis CHF 120'000, für einen Kanalisationsanschluss bei CHF 8'000 bis CHF 25'000. Swiss Group Constructions erstellt Offerten nach Besichtigung mit transparent aufgeführten Positionen für Aushub, Entsorgung und Regie.
Beispiel: Vorplatz und Sickerleitung in Pfäffikon
Eine Eigentümerin in Pfäffikon holt für die Erneuerung ihres Vorplatzes drei Offerten ein. Die günstigste nennt CHF 24'800, klammert aber Deponiegebühren und Randabschlüsse aus. Die zweite liegt bei CHF 29'600 und enthält Aushub, Entsorgung nach VVEA, Kofferung, Verbundsteine, Randabschlüsse und eine Sickerleitung nach Positionen. Die dritte ist pauschal mit CHF 31'000. Nach Rücksprache mit der Bauleitung erhält die zweite Offerte den Zuschlag, weil sie vollständig und nach Ausmass vergleichbar ist.
Ist eine Offerte verbindlich?
Ja, innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer ist der Unternehmer an seine Preise gebunden. Bei Einheitspreisen ist der Preis pro Einheit fix, die Gesamtsumme ändert sich mit dem Ausmass. Bei Pauschalofferten ist der Gesamtpreis fix, solange die beschriebene Leistung gleich bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Offerte und Kostenvoranschlag?
Die Offerte stammt vom Unternehmer und ist ein verbindliches Angebot. Der Kostenvoranschlag stammt vom Architekten oder Ingenieur und schätzt die Gesamtkosten mit rund plus/minus 10 Prozent Genauigkeit. Er basiert oft auf Erfahrungswerten, nicht auf konkreten Preisen.
Was muss eine gute Bauofferte enthalten?
Leistungsbeschrieb mit Mengen, Einheits- und Gesamtpreise, Angaben zu Baustelleneinrichtung, Entsorgung und Deponiegebühren, Regieansätze, Preisart, Gültigkeit, Zahlungsbedingungen, Mehrwertsteuer und den Hinweis auf die SIA 118. Ausschlüsse sollten ausdrücklich genannt sein.
Das setzen wir für Sie um.
01BauProjektplanung
Projektplanung im Bau bedeutet, ein Vorhaben vor dem ersten Spatenstich in Termine, Kosten und Leistungsbeschriebe zu übersetzen.
02BauUmgebungsarbeiten
Umgebungsarbeiten sind alle Bauarbeiten rund ums Gebäude nach dem Rohbau: Hinterfüllung, Terrain, Zufahrt, Wege, Sitzplätze, Mauern, Treppen, Entwässerung und Humusierung.
03BauErdbau
Erdbau umfasst alle Arbeiten, bei denen Boden gelöst, bewegt, eingebaut und verdichtet wird – vom Humusabtrag über das Planum bis zur Hinterfüllung.
Offerte / Devis: Wir setzen es um.
Begehung vor Ort, verbindliche Offerte, ein Ansprechpartner — für Bau, Tiefbau und Reinigung im Kanton Zürich.
