Betonwand mit warmem Streiflicht
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Swiss Group Constructions GmbH (nachfolgend «Unternehmerin») und ihren Auftraggebern über Bau-, Tiefbau-, Maschinen-, Transport-, Reinigungs- und Entsorgungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Offerten basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Verhältnissen; unvorhersehbare Umstände (z. B. Fels, Grundwasser, Altlasten, nicht dokumentierte Leitungen, aussergewöhnliche Verschmutzung) werden nach Aufwand verrechnet und dem Auftraggeber vorgängig angezeigt.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen werden separat vereinbart und verrechnet. Für Bauleistungen gelten ergänzend die SIA-Normen (insbesondere SIA 118), soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für freie Zufahrt, Zugang zum Objekt, Strom- und Wasseranschluss sowie für die nötigen Bewilligungen, sofern diese nicht ausdrücklich Teil des Auftrags sind. Er informiert die Unternehmerin über bekannte Leitungen, Altlasten, Schadstoffe und besondere Gefahren.

5. Termine

Vereinbarte Termine werden nach bestem Wissen eingehalten. Verzögerungen infolge Witterung, höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Fristen angemessen und begründen keine Ansprüche gegen die Unternehmerin.

6. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Deponie- und Entsorgungsgebühren werden nach effektiven Mengen verrechnet. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei grösseren Aufträgen können Akonto-Zahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % geschuldet.

7. Abnahme und Mängelrüge

Die Leistungen werden nach Fertigstellung gemeinsam abgenommen. Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Reinigungsleistungen sind Beanstandungen innert 24 Stunden nach Ausführung zu melden; die Unternehmerin leistet in diesem Fall kostenlos Nachbesserung.

8. Gewährleistung und Haftung

Für Bauleistungen gelten die Gewährleistungsfristen gemäss SIA 118 (zwei Jahre für Mängel, fünf Jahre für verdeckte Mängel). Die Unternehmerin haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Unternehmerin verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

9. Entsorgung

Abfälle werden gemäss Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) getrennt und entsorgt. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch einen Entsorgungsnachweis. Nicht deklarierte Sonderabfälle werden nach Aufwand entsorgt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Unternehmerin in Wetzikon. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: September 2026.