Unterhaltsreinigung — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Reinigung

Unterhaltsreinigung

Unterhaltsreinigung ist die regelmässig wiederkehrende Reinigung eines Gebäudes oder einer Fläche in festem Turnus, etwa täglich, wöchentlich oder monatlich. Sie erhält den Sollzustand und wird über ein Leistungsverzeichnis mit definierten Frequenzen geregelt.

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Was bedeutet Unterhaltsreinigung?

Unterhaltsreinigung im Detail.

Die Unterhaltsreinigung sorgt dafür, dass ein Objekt dauerhaft in einem definierten Zustand bleibt. Im Gegensatz zur Grundreinigung, die in grösseren Abständen tiefer ansetzt, und zur Sonderreinigung, die einmalig auf einen Anlass reagiert, läuft die Unterhaltsreinigung in festem Rhythmus: Büros täglich oder mehrmals wöchentlich, Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern wöchentlich oder vierzehntäglich, Tiefgaragen monatlich, Fenster zwei- bis viermal jährlich. Der Rhythmus wird nach Nutzung, Frequenz und Anspruch des Objekts festgelegt.

Die Methoden sind auf Effizienz und Werterhalt ausgelegt. Hartböden werden mit dem Zwei-Eimer-System oder mit vorpräparierten Mikrofasermopps nebelfeucht gewischt, Teppiche gesaugt, Sanitärräume mit Sanitärreiniger und farbcodierten Tüchern bearbeitet, Oberflächen und Handkontaktflächen feucht abgewischt, Abfälle entsorgt. In grossen Objekten übernehmen Scheuersaugmaschinen die Böden. Die Reinigungschemie ist bewusst mild: Neutralreiniger, Alkoholreiniger für Glas und Chromstahl, dosierte Sanitärreiniger. Aggressive Mittel sind der Grundreinigung vorbehalten.

Materialverträglichkeit ist in der Unterhaltsreinigung eine Frage der Wiederholung. Ein Mittel, das einmal keinen Schaden anrichtet, kann bei wöchentlicher Anwendung Beschichtungen abbauen oder Kalkränder auf Naturstein hinterlassen. Beschichtete Linoleum- und PVC-Böden benötigen Wischpflege statt Neutralreiniger, geöltes Parkett Holzbodenseife, Glaskeramik einen Spezialreiniger. Ein sauberes Leistungsverzeichnis nennt deshalb nicht nur die Frequenz, sondern auch Verfahren und Mittel pro Belag.

Liegenschaftsverwaltungen im Kanton Zürich schreiben die Unterhaltsreinigung von Treppenhäusern, Waschküchen und Umgebungen meist jährlich oder mehrjährig aus und verlangen ein Leistungsverzeichnis mit Frequenzen, Stundenaufwand und Preis pro Monat. Gewerbliche Mieter erwarten fixe Reinigungszeiten ausserhalb der Bürozeiten, Schlüsselregelungen und einen Ansprechpartner. In der Regel wird eine Qualitätskontrolle vereinbart, bei der die Verwaltung stichprobenweise Objekte prüft. Personalkontinuität ist ein häufiges Vertragskriterium.

Typische Fehler sind Frequenzen, die nicht zur Nutzung passen, fehlende Regelung für Grundreinigungen und Fensterreinigung sowie unklare Zuständigkeiten für Verbrauchsmaterial. Als Richtwerte gelten im Kanton Zürich Stundensätze von CHF 45 bis CHF 65 für Unterhaltsreinigung; ein Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen kostet bei wöchentlicher Reinigung CHF 250 bis CHF 450 pro Monat, ein Büro mit 300 m² bei täglicher Reinigung CHF 1'500 bis CHF 2'500 pro Monat. Swiss Group Constructions übernimmt Unterhaltsreinigungen im Zürcher Oberland mit festen Teams.

Aus der Praxis

Beispiel: Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen in Wetzikon

Eine Verwaltung vergibt die Unterhaltsreinigung für ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen in Wetzikon. Das Leistungsverzeichnis sieht vor: Treppenhaus über vier Geschosse und Eingang wöchentlich, Waschküche und Trockenraum vierzehntäglich, Tiefgarage und Veloraum monatlich mit Kehrsaugmaschine, Glasflächen im Eingang monatlich, Fenster im Treppenhaus zweimal jährlich. Der Aufwand beträgt rund drei Stunden pro Woche. Die Offerte liegt bei CHF 640 pro Monat inklusive Verbrauchsmaterial; eine Grundreinigung der Böden ist einmal jährlich separat vereinbart.

Häufige Fragen

Fragen zu Unterhaltsreinigung.

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Was kostet Unterhaltsreinigung pro Stunde im Kanton Zürich?

Als Richtwert liegen die Stundensätze bei CHF 45 bis CHF 65 inklusive Material und Geräte. Bei Verträgen mit festem Turnus wird meist ein Monatspauschale offeriert, die sich aus Frequenz, Fläche und Aufwand ergibt. Fensterreinigung und Grundreinigung sind separat zu regeln.

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

In Mehrfamilienhäusern mit bis zu acht Wohnungen genügt meist eine wöchentliche Reinigung, bei mehr Wohnungen oder starker Frequenz zweimal pro Woche. Eingang und Lift verschmutzen schneller als obere Geschosse und können häufiger bearbeitet werden.

Was gehört nicht zur Unterhaltsreinigung?

Grundreinigungen mit Entschichten, Fensterreinigung aussen, Reinigung nach Bauarbeiten, Schädlingsbekämpfung und Winterdienst sind in der Regel nicht enthalten und werden separat offeriert. Das Leistungsverzeichnis sollte diese Abgrenzung ausdrücklich festhalten.

Unterhaltsreinigung: Wir setzen es um.

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