Sonderreinigung — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Reinigung

Sonderreinigung

Sonderreinigung ist jede Reinigung, die ausserhalb des vereinbarten Unterhalts stattfindet und besondere Verfahren, Geräte oder Schutzmassnahmen verlangt, etwa nach Wasserschäden, Bränden, Verschmutzungen oder in schwer zugänglichen Bereichen.

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Was bedeutet Sonderreinigung?

Sonderreinigung im Detail.

Sonderreinigung ist ein Sammelbegriff für Einsätze, die weder zum Unterhalt noch zur turnusmässigen Grundreinigung gehören. Typische Fälle sind die Reinigung nach einem Wasserschaden, nach einem Brand mit Russ- und Geruchsbelastung, nach einer Verstopfung mit Abwasseraustritt, bei starker Vermüllung einer Wohnung, bei Taubenkot auf Dächern und Estrichen, bei Graffiti an Fassaden sowie Einsätze in Höhen mit Hebebühne. Gemeinsam ist ihnen, dass Umfang und Verfahren erst nach einer Besichtigung festgelegt werden können.

Die Verfahren richten sich nach der Belastung. Nach Wasserschäden folgen Absaugen, Entfernen durchnässter Materialien, technische Trocknung mit Bautrocknern und anschliessend eine Desinfektion, wenn Abwasser beteiligt war. Bei Brandschäden werden Russpartikel zuerst trocken mit Chemikalienschwämmen und HEPA-Saugern aufgenommen, weil Wasser den Russ in die Poren treibt; danach folgt die alkalische Nassreinigung und je nach Geruchslage eine Ozon- oder Hydroxylbehandlung. Fassaden, Vordächer und Bodenbeläge im Aussenbereich werden mit Heisswasser-Hochdruck und Flächenreiniger bearbeitet.

Arbeitssicherheit hat bei Sonderreinigungen einen anderen Stellenwert als im Unterhalt. Nach den SUVA-Regeln braucht es je nach Lage Atemschutz mit Partikelfilter, Schutzanzug, Handschuhe und Augenschutz, bei Taubenkot wegen Ornithose und Pilzsporen zwingend Atemschutz und Einwegkleidung. Arbeiten über zwei Metern erfordern Absturzsicherung oder eine Hebebühne mit Bedienberechtigung. Anfallende Rückstände sind nach VVEA zu entsorgen; kontaminierte Materialien wie ölverschmutzte Bindemittel oder Farbreste gehen als Sonderabfall mit Begleitschein weg.

Im Kanton Zürich sind Sonderreinigungen häufig mit Dritten abzustimmen. Bei Wasser- und Brandschäden ist die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich beteiligt, die den Schaden aufnimmt und den Umfang mitbestimmt; die Dokumentation mit Fotos vor und nach dem Einsatz ist deshalb Standard. Wird auf öffentlichem Grund gearbeitet oder eine Hebebühne aufgestellt, braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. Bei Reinigungswasser mit Reinigungsmitteln oder Farbresten gelten die Vorgaben zum Gewässerschutz; das Wasser darf nicht ungefiltert in eine Meteorleitung laufen.

Typische Fehler sind ein zu später Beginn, wodurch Russ oder Feuchte in die Bausubstanz zieht, das Nasswischen von Russ, fehlende Trocknungsmessung und Reinigungswasser ohne Auffangvorrichtung. Weil jeder Fall anders liegt, wird meist im Regieverfahren abgerechnet. Als Richtwerte gelten CHF 65 bis CHF 95 pro Stunde und Mitarbeitendem, dazu Geräte- und Entsorgungskosten; eine Messie-Wohnungsräumung mit Reinigung liegt bei CHF 4'000 bis CHF 15'000. Swiss Group Constructions besichtigt vorgängig und hält Umfang, Verfahren und Schutzmassnahmen schriftlich fest.

Aus der Praxis

Beispiel: Wasserschaden in Volketswil

In einem Gewerbegebäude in Volketswil bricht in der Nacht eine Steigleitung. Am Morgen stehen im Untergeschoss zwei Zentimeter Wasser auf 260 m² Bodenfläche. Das Team saugt zuerst mit Nasssaugern ab, demontiert die durchnässten Sockelleisten und den Teppich, stellt neun Bautrockner und drei Ventilatoren auf und misst die Restfeuchte täglich. Weil Abwasser beteiligt war, folgt nach dem Trocknen eine Flächendesinfektion. Fotos und Messprotokolle gehen an die Gebäudeversicherung. Nach elf Tagen ist der Estrich trocken, und die Bodenleger können den neuen Belag verlegen.

Häufige Fragen

Fragen zu Sonderreinigung.

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Wann spricht man von einer Sonderreinigung?

Wenn ein Einsatz ausserhalb des vereinbarten Unterhalts liegt und besondere Verfahren, Geräte oder Schutzmassnahmen verlangt. Beispiele sind Wasser- und Brandschäden, Vermüllung, Taubenkot, Graffiti, Ölspuren oder Arbeiten mit Hebebühne in grosser Höhe.

Zahlt die Versicherung eine Sonderreinigung?

Bei Wasser- und Brandschäden übernimmt in der Regel die Gebäude- oder Hausratversicherung den versicherten Anteil. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation mit Fotos, Messprotokollen und einer nachvollziehbaren Abrechnung. Der Umfang wird meist vorgängig mit dem Schadeninspektorat abgestimmt.

Wie wird eine Sonderreinigung abgerechnet?

Meist im Regieverfahren, weil der Aufwand vorab nicht exakt bestimmbar ist. Als Richtwert gelten CHF 65 bis CHF 95 pro Stunde und Mitarbeitendem, dazu Geräte, Verbrauchsmaterial und Entsorgung. Nach einer Besichtigung ist auch eine Kostendachvereinbarung möglich.

Sonderreinigung: Wir setzen es um.

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