Sonderabfall — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Entsorgung & Recycling

Sonderabfall

Sonderabfälle sind Abfälle, die wegen ihrer Schadstoffe eine besondere Behandlung verlangen. Ihr Verkehr ist in der Schweiz über die VeVA geregelt und erfordert einen elektronischen Begleitschein sowie bewilligte Entsorgungsbetriebe.

Sonderabfällegefährliche Abfällekontrollpflichtige AbfälleVeVA-Abfall
Was bedeutet Sonderabfall?

Sonderabfall im Detail.

Als Sonderabfall gilt ein Abfall, der in der Abfallverzeichnis-Verordnung mit einem «s» gekennzeichnet ist. Auf Baustellen betrifft das vor allem asbesthaltige Materialien, teerhaltigen Ausbauasphalt und Dachpappe, PCB-haltige Fugenmassen, künstliche Mineralfasern älterer Bauart, Farb-, Lack- und Lösemittelreste, Altöl, Bitumenemulsionen, Batterien und quecksilberhaltige Leuchtmittel. Entscheidend ist nicht die Menge, sondern die Eigenschaft: Auch wenige Kilogramm asbesthaltiger Fliesenkleber sind Sonderabfall und dürfen nie in eine Bauschuttmulde gelangen.

Der Umgang ist in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt. Wer Sonderabfälle abgibt, braucht eine Abgebernummer, der Transporteur eine Bewilligung, der Empfänger eine kantonale Entsorgungsbewilligung. Jede Übergabe wird über einen elektronischen Begleitschein in VeVA-Online dokumentiert und vom Empfänger quittiert. Bei Asbest kommen die SUVA-Vorgaben dazu: Arbeiten an schwach gebundenem Asbest dürfen nur anerkannte Sanierungsunternehmen unter Unterdruckhaltung ausführen, mit Meldung an die SUVA vor Beginn.

Im Kanton Zürich verlangt die Baubehörde bei Umbauten und Rückbauten von Gebäuden mit Baujahr vor 1991 in der Regel ein Schadstoffgutachten. Ein Fachbüro entnimmt Proben von Bodenklebern, Platten, Fugenmassen, Brandschutzverkleidungen und Dachbahnen und hält die Befunde in einem Kataster fest. Aus dem Gutachten leitet sich das Entsorgungskonzept nach VVEA ab. Erst nach der Schadstoffsanierung darf der eigentliche Rückbau beginnen; sonst wäre der gesamte mineralische Anteil kontaminiert und nicht mehr verwertbar.

Auf der Baustelle heisst das: klare Abschottung des Sanierungsbereichs, geeignete Schutzausrüstung, Sammlung in beschrifteten und dichten Gebinden oder Big Bags mit Kennzeichnung, getrennte Lagerung ohne Vermischung verschiedener Stoffe. Flüssige Sonderabfälle gehören in Behälter mit Auffangwanne, nie in den Kanalisationsschacht. Der Abtransport erfolgt durch einen bewilligten Transporteur; die Begleitscheine werden gesammelt und mit den übrigen Entsorgungsbelegen aufbewahrt, damit die Bauakten vollständig sind.

Typische Fehler sind der Rückbau ohne vorgängige Schadstoffabklärung, das Aufreissen alter Bodenbeläge mit dem Bagger und die Annahme, kleine Mengen seien unproblematisch. Als Richtwerte kostet die Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle CHF 400 bis CHF 900 pro Tonne, eine Asbestsanierung einer Nasszelle CHF 4'000 bis CHF 12'000 und ein Schadstoffgutachten für ein Einfamilienhaus CHF 1'500 bis CHF 4'000. Swiss Group Constructions koordiniert bei Rückbauten die Schadstoffabklärung und zieht für Sanierungen anerkannte Fachfirmen bei.

Aus der Praxis

Beispiel: Umbau in Wetzikon

Bei einem Umbau einer Wohnung von 1974 in Wetzikon zeigt das Schadstoffgutachten asbesthaltigen Kleber unter dem Bodenbelag und asbesthaltige Dichtungsschnüre am alten Kachelofen. Vor dem Rückbau schottet ein anerkannter Sanierungsbetrieb die Räume ab, hält Unterdruck und entfernt Belag und Kleber unter Absaugung. Rund 340 Kilogramm gehen in gekennzeichneten Big Bags mit VeVA-Begleitschein zur bewilligten Annahmestelle. Erst nach der Freimessung startet der übrige Rückbau. Der mineralische Anteil bleibt dadurch sauber und kann als Mischabbruch verwertet werden.

Häufige Fragen

Fragen zu Sonderabfall.

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Welche Sonderabfälle kommen auf Baustellen am häufigsten vor?

Asbesthaltige Fliesen- und Bodenkleber, Faserzementplatten und Dichtungsschnüre, teerhaltiger Ausbauasphalt und Dachpappe, PCB-haltige Fugenmassen, Farb- und Lösemittelreste sowie Altöl. In Gebäuden mit Baujahr vor 1991 ist mit asbesthaltigen Materialien grundsätzlich zu rechnen.

Braucht es für kleine Mengen auch einen Begleitschein?

Ja. Die VeVA kennt keine Untergrenze für die Begleitscheinpflicht bei Sonderabfällen. Auch wenige Kilogramm asbesthaltiger Kleber müssen über einen bewilligten Transporteur an eine bewilligte Annahmestelle gehen und werden elektronisch quittiert.

Wer haftet, wenn Sonderabfall in die Bauschuttmulde gelangt?

Die Bauherrschaft als Abfallinhaberin, in der Ausführung das verantwortliche Unternehmen. Die Annahmestelle kann die Ladung zurückweisen, eine Sanierung des Materials verlangen und den Vorfall der kantonalen Behörde melden. Die Folgekosten übersteigen die eingesparte Trennung deutlich.

Sonderabfall: Wir setzen es um.

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