
Asbest im Bau
Asbest ist ein mineralischer Faserstoff, der bis zum Verbot 1990 in der Schweiz in vielen Baumaterialien verwendet wurde. Beim Bearbeiten werden lungengängige Fasern frei, die Krebs verursachen können. Der Umgang ist durch SUVA und ChemRRV streng geregelt.
Asbest im Bau im Detail.
Asbest wurde wegen seiner Hitzebeständigkeit, Festigkeit und niedrigen Kosten jahrzehntelang verbaut: in Faserzementplatten für Dächer und Fassaden (Eternit bis 1990), Rohrleitungen, Bodenbelagsklebern, Plattenklebern, Fensterkitt, Leichtbauplatten, Brandschutzverkleidungen, Spritzisolationen, Dichtungen von Heizkesseln, Nachtspeicheröfen und Elektrotableaus. In der Schweiz ist Asbest seit 1990 verboten; Gebäude, die vorher gebaut oder umgebaut wurden, können asbesthaltige Materialien enthalten.
Die Gefahr geht von freigesetzten Fasern aus, nicht vom intakten Material. Man unterscheidet festgebundenen Asbest (Faserzement, Kleber), bei dem Fasern erst beim Sägen, Bohren, Schleifen oder Brechen frei werden, und schwachgebundenen Asbest (Spritzasbest, Leichtbauplatten, Isolationen), der schon bei Berührung Fasern abgibt. Eingeatmete Fasern können nach 20 bis 40 Jahren Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom auslösen. Asbestbedingte Erkrankungen sind in der Schweiz die häufigste Ursache berufsbedingter Todesfälle.
Rechtlich gelten die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), die Bauarbeitenverordnung (BauAV) und die SUVA-Regeln. Arbeiten mit schwachgebundenem Asbest dürfen nur von SUVA-anerkannten Asbestsanierungsfirmen unter Schutzmassnahmen (Abschottung, Unterdruck, Schutzanzüge, Schleusen) ausgeführt werden. Für festgebundenen Asbest gibt es Verfahren mit geringer Faserfreisetzung, die geschulte Bauunternehmer selbst ausführen dürfen, etwa das zerstörungsfreie Abtragen von Faserzementplatten. Die Entsorgung erfolgt nach VVEA in verschlossenen Big Bags auf Deponien Typ B oder E.
Im Kanton Zürich verlangen die Gemeinden bei Bauten vor 1990 ein Schadstoffgutachten vor Umbau oder Abbruch. Typische Fehler: Heimwerker schleifen alten Bodenbelagskleber ab, Dächer aus Faserzement werden mit dem Hochdruckreiniger gereinigt oder zerbrochen in die Mulde geworfen, Fensterkitt wird beim Fensterersatz abgekratzt, und Baustellen werden ohne Absperrung weiterbetrieben. Jede dieser Handlungen setzt Fasern frei und kann Baustopp, Nachreinigung und Haftung nach sich ziehen.
Als Richtwert kostet die Sanierung von asbesthaltigen Bodenbelagsklebern CHF 60 bis 120 pro m², der Ausbau eines Faserzementdachs CHF 30 bis 60 pro m² inklusive Entsorgung, die Sanierung von Spritzasbest CHF 200 bis 500 pro m². Die Entsorgung von Faserzement liegt bei CHF 200 bis 400 pro Tonne. Swiss Group Constructions führt keine Asbestsanierungen im Sinne der SUVA-Anerkennung aus, koordiniert diese aber bei Rückbauten mit anerkannten Fachfirmen und beginnt mit den eigenen Arbeiten erst nach der Freimessung.
Beispiel: Dachersatz an einem Schopf in Hinwil
Ein landwirtschaftlicher Schopf in Hinwil aus den 1970er-Jahren hat ein Dach aus Faserzement-Wellplatten. Beim Rückbau werden die Platten nicht zerbrochen, sondern von einem geschulten Team mit Atemschutz Schraube für Schraube gelöst, befeuchtet und ganz in Big Bags gelegt. 140 m² ergeben rund 2,5 Tonnen, die mit Entsorgungsnachweis auf eine Deponie Typ B gehen. Kosten: rund CHF 6'500 für Abtrag und Entsorgung. Danach kann das Holztragwerk ohne Einschränkung abgebrochen werden.
Wo steckt Asbest im Haus?
Am häufigsten in Faserzementplatten von Dach und Fassade, Bodenbelags- und Plattenklebern, Fensterkitt, Leichtbauplatten hinter Heizkörpern und Herden, Rohrisolationen, Dichtungen von Heizkesseln, Nachtspeicheröfen und Elektrotableaus sowie in Spritzisolationen in Kellern und Garagen. Betroffen sind Gebäude, die vor 1990 gebaut oder umgebaut wurden.
Darf ich Faserzementplatten mit Asbest selbst entfernen?
Als Privatperson im eigenen Haus ist es nicht verboten, aber gefährlich und nicht empfohlen. Die Platten dürfen nicht zerbrochen, gesägt oder mit Hochdruck gereinigt werden. Sie müssen befeuchtet, ganz ausgebaut, in dichten Säcken verpackt und als Sonderabfall entsorgt werden. Unternehmer brauchen geschultes Personal; schwachgebundener Asbest ist Fachfirmen vorbehalten.
Was kostet eine Asbestsanierung?
Als Richtwert CHF 60 bis 120 pro m² für Bodenbelagskleber, CHF 30 bis 60 pro m² für den Ausbau von Faserzementdächern, CHF 200 bis 500 pro m² für Spritzasbest, jeweils inklusive Entsorgung. Kleine Einzelstellen wie Fensterkitt oder eine Platte hinter dem Herd kosten einige hundert Franken. Grundlage ist immer das Schadstoffgutachten.
Das setzen wir für Sie um.
01BauRückbau
Rückbau ist der kontrollierte, selektive Abbau eines Gebäudes in einzelne Materialfraktionen.
02BauAbbruch
Abbruch ist das maschinelle Niederlegen eines Gebäudes oder Bauteils mit Bagger, Abbruchschere und Hydraulikhammer.
03ReinigungEntsorgung
Entsorgung umfasst das Bereitstellen von Mulden, den Abtransport und die fachgerechte Verwertung von Bauschutt, Mischabbruch, Sperrgut und Aushubmaterial sowie die Räumung von Wohnungen, Kellern und Gewerbeflächen.
Asbest im Bau: Wir setzen es um.
Begehung vor Ort, verbindliche Offerte, ein Ansprechpartner — für Bau, Tiefbau und Reinigung im Kanton Zürich.
