Sitzplatz / Gartensitzplatz — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Strassen & Umgebung

Sitzplatz / Gartensitzplatz

Ein Sitzplatz ist eine befestigte Aussenfläche im Garten oder vor dem Haus, meist mit Platten, Pflaster oder Holz belegt. Im Tiefbau umfasst der Bau eines Gartensitzplatzes Aushub, Kofferung, Randabschluss, Bettung, Belag und Entwässerung.

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Was bedeutet Sitzplatz / Gartensitzplatz?

Sitzplatz / Gartensitzplatz im Detail.

Der Gartensitzplatz ist der ebenerdige Aussenraum bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, in der Deutschschweiz auch bei Erdgeschosswohnungen. Im Unterschied zum Balkon oder zur Dachterrasse liegt er auf dem Terrain und braucht deshalb einen eigenen Unterbau. Der Sitzplatz wird als Belagsfläche wie ein Weg oder Vorplatz gebaut, aber ohne Fahrzeugbelastung, weshalb die Kofferung dünner sein darf. Wesentlich sind Ebenheit, Gefälle vom Haus weg und ein sauberer Anschluss an Fassade, Rasen und Treppen.

Bei der Belagswahl gibt es fünf Hauptgruppen. Betonplatten in Grossformaten ab 40/40 cm sind günstig und ebenflächig. Natursteinplatten aus Granit, Gneis, Quarzit oder Kalkstein sind langlebig und witterungsbeständig. Keramikplatten für den Aussenbereich in 2 cm Stärke sind pflegeleicht, brauchen aber eine sehr ebene Bettung. Verbundstein und Natursteinpflaster passen zu ländlichen Umgebungen. Holz- und WPC-Roste werden auf Unterkonstruktion verlegt und brauchen darunter eine drainierende Kiesfläche.

Der Aufbau nach VSS-Norm SN 640 480 (Plattenbeläge) besteht aus 15 bis 25 cm verdichteter Kiestragschicht, einem 3 bis 5 cm starken Splittbett 2/5 mm und dem Belag mit 3 bis 5 mm Fugen, die mit Splitt oder Brechsand gefüllt werden. Alternativ werden Platten auf Mörtel oder auf Stelzlager gesetzt. Das Gefälle beträgt 1.5 bis 2 Prozent vom Gebäude weg. Am Haus ist ein Kiesstreifen oder eine Rinne sinnvoll, damit kein Spritzwasser an die Fassade gelangt und die Abdichtung des Sockels nach SIA 271 nicht berührt wird.

Im Kanton Zürich sind Sitzplätze bewilligungsfrei, solange sie ebenerdig sind und keine Terrainveränderung über die kommunalen Grenzwerte erfolgt. Der Grenzabstand für befestigte Flächen ist gering, jedoch darf Regenwasser nicht auf das Nachbargrundstück abgeleitet werden. Ungebunden verlegte Platten mit Splittfugen gelten als versickerungsfähig, was bei der Berechnung der versiegelten Fläche im Baugesuch für einen Neubau relevant ist. Überdachungen und Pergolen sind hingegen bewilligungspflichtig.

Typische Fehler sind ein Gefälle zum Haus hin, ein Splittbett über 5 cm, das sich setzt, das Verlegen auf unverdichtetem Aushub und der fehlende Randabschluss, sodass die Randplatten kippen. Als Richtwert kostet ein neuer Sitzplatz im Kanton Zürich inklusive Aushub, Kofferung, Randabschluss und Belag mit Betonplatten CHF 150 bis CHF 220 pro Quadratmeter, mit Natursteinplatten CHF 220 bis CHF 350 pro Quadratmeter und mit Keramikplatten CHF 250 bis CHF 380 pro Quadratmeter. Swiss Group Constructions erstellt Sitzplätze vom Aushub bis zum Belag als Teil der Umgebungsarbeiten.

Aus der Praxis

Beispiel: Sitzplatz an einem Einfamilienhaus in Volketswil

Hinter einem Einfamilienhaus in Volketswil soll ein 32 m² grosser Sitzplatz mit Granitplatten 60/40 cm entstehen. Der bestehende Rasen wird 30 cm tief ausgehoben, der Humus auf dem Grundstück zwischengelagert. Es folgen 20 cm Kiestragschicht mit der Vibrationsplatte verdichtet, ein Betonstellriemen gegen den Rasen, 4 cm Splittbett und die Platten im Halbverband mit 2 Prozent Gefälle vom Haus weg. Entlang der Fassade bleibt ein 30 cm breiter Kiesstreifen mit Rundkies. Bauzeit drei Tage, Richtwert rund CHF 9'000.

Häufige Fragen

Fragen zu Sitzplatz / Gartensitzplatz.

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Was kostet ein Gartensitzplatz pro Quadratmeter?

Als Richtwert im Kanton Zürich inklusive Unterbau: CHF 150 bis CHF 220 pro Quadratmeter mit Betonplatten, CHF 220 bis CHF 350 mit Natursteinplatten, CHF 250 bis CHF 380 mit Keramikplatten. Kleine Flächen unter 20 m², Treppenanschlüsse und Hanglagen erhöhen den Preis pro Quadratmeter.

Platten in Splitt oder in Mörtel verlegen?

Splitt ist bei Sitzplätzen Standard: versickerungsfähig, günstiger, frostunempfindlich und reparierbar. Mörtel oder Drainmörtel ist sinnvoll bei dünnen Keramikplatten, bei Treppen und bei Anschlüssen an Schwellen. Auf Mörtel verlegte Platten brauchen Bewegungsfugen und eine frostsichere Unterlage.

Braucht ein Sitzplatz eine Baubewilligung?

Ein ebenerdiger Sitzplatz ohne Terrainveränderung ist im Kanton Zürich bewilligungsfrei. Bewilligungspflichtig werden Überdachungen, Pergolen, Stützmauern über der kommunalen Höhengrenze und Aufschüttungen. Regenwasser darf nicht auf Nachbargrundstücke geleitet werden.

Sitzplatz / Gartensitzplatz: Wir setzen es um.

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