Randabschluss / Randstein — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Strassen & Umgebung

Randabschluss / Randstein

Ein Randabschluss ist die seitliche Begrenzung eines Belags aus Beton- oder Natursteinen, die in ein Betonfundament gesetzt werden. Er hält den Belag zusammen, führt das Regenwasser und trennt Fahrbahn, Trottoir und Grünfläche.

RandsteinBordsteinStellriemenBelagseinfassung
Was bedeutet Randabschluss / Randstein?

Randabschluss / Randstein im Detail.

Randabschlüsse sind die Einfassung jeder befestigten Fläche. Ohne sie würden Asphalt, Verbundsteine oder Chaussierung an den Rändern ausbrechen, weil dort die seitliche Stützung fehlt. Ein Randabschluss besteht aus dem Randstein selbst, dem Betonfundament darunter und der Rückenstütze aus Beton, die den Stein gegen seitlichen Druck hält. Erst diese drei Teile zusammen ergeben einen dauerhaften Abschluss.

Die häufigsten Typen sind Betonrandsteine nach SN 640 481: der hohe Randstein (Bordstein, 10 bis 15 cm Anschlag) zwischen Fahrbahn und Trottoir, der Stellriemen (schmal, bündig oder mit 1 bis 3 cm Anschlag) für Gartenwege und Vorplätze, sowie der Schrägbord bei Einfahrten. Bei Natursteinen sind Granit und Gneis üblich, in Zürich oft aus dem Tessin oder als Importstein. Für Gartenanlagen werden auch Stahlkanten oder Rasenkantensteine eingesetzt.

Beim Versetzen gelten die VSS-Normen SN 640 481 bis 640 483 (Randabschlüsse, Anforderungen und Ausführung). Der Randstein wird in erdfeuchten Beton C12/15 oder C20/25 gesetzt, mindestens 15 cm unter dem Stein, und erhält eine Rückenstütze von rund 10 cm Breite bis 5 cm unter die Oberkante. Die Fugen bleiben 3 bis 5 mm breit und werden nicht mit Mörtel gefüllt, damit sich die Steine bei Temperaturänderungen bewegen können. Die Höhenlage wird mit Schnur oder Laser eingemessen.

Im Kanton Zürich verlangen die Gemeinden bei Zufahrten zur öffentlichen Strasse häufig einen abgesenkten Randstein mit 3 cm Anschlag und eine Bewilligung durch das Tiefbauamt, weil das Trottoir öffentlicher Grund ist. Die Kosten der Absenkung trägt der Grundeigentümer. Bei privaten Flächen ist die Wahl frei; zu beachten ist nur, dass das Regenwasser über den Randabschluss nicht auf das Nachbargrundstück geleitet wird.

Typische Fehler sind ein zu schwaches Fundament, fehlende Rückenstütze und zu früh belastete Steine. Kippt der Randstein, bricht auch der Belag daneben. Als Richtwert kostet ein Betonstellriemen versetzt in Beton inklusive Aushub CHF 55 bis CHF 85 pro Laufmeter, ein hoher Betonrandstein CHF 80 bis CHF 120 pro Laufmeter und ein Granitrandstein CHF 120 bis CHF 200 pro Laufmeter. Swiss Group Constructions versetzt Randabschlüsse als Teil von Umgebungs- und Strassenbauarbeiten im Zürcher Oberland.

Aus der Praxis

Beispiel: Vorplatz in Rüti ZH

Bei einem Einfamilienhaus in Rüti soll der Kiesvorplatz mit Verbundsteinen belegt werden. Zuerst werden 32 Laufmeter Betonstellriemen 6/25 cm gesetzt: Aushub eines 30 cm breiten Grabens, 15 cm Magerbeton, Steine mit Schnur auf Höhe gebracht, Rückenstütze angeworfen. Gegen die Strasse wird der bestehende Trottoirrandstein auf einer Länge von 4 m abgesenkt, was die Gemeinde vorher bewilligt hat. Nach zwei Tagen Aushärtung kann der Verbundstein an die Einfassung angelegt werden. Richtwert für die Randabschlüsse: rund CHF 2'400.

Häufige Fragen

Fragen zu Randabschluss / Randstein.

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Was kostet ein Randstein pro Laufmeter?

Als Richtwert im Kanton Zürich: Betonstellriemen CHF 55 bis CHF 85 pro Laufmeter, hoher Betonrandstein CHF 80 bis CHF 120, Granitrandstein CHF 120 bis CHF 200. Enthalten sind Aushub, Betonfundament, Versetzen und Rückenstütze. Bogenverläufe und kurze Stücke sind teurer.

Braucht ein Randstein immer ein Betonfundament?

Ja, bei allen befahrenen oder belasteten Flächen. Ein Randstein ohne Fundament und Rückenstütze kippt nach dem ersten Winter oder beim ersten Überfahren. Nur bei reinen Rasenkanten im Garten ist ein Versetzen in Splitt vertretbar.

Darf ich den Randstein vor meiner Einfahrt selber absenken?

Nein. Der Trottoirrandstein steht auf öffentlichem Grund. Eine Absenkung braucht im Kanton Zürich eine Bewilligung der Gemeinde oder des kantonalen Tiefbauamts. Die Arbeit muss nach deren Vorgaben ausgeführt werden, die Kosten trägt der Anstösser.

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