
Hygieneplan
Ein Hygieneplan ist die schriftliche Festlegung, welche Fläche wann, womit und von wem gereinigt oder desinfiziert wird. Er macht die Reinigung nachvollziehbar und dient als Nachweis gegenüber Behörden und Auftraggebern.
Hygieneplan im Detail.
Der Hygieneplan beantwortet für jede Zone eines Objekts vier Fragen: was, wann, womit und wer. Er listet die Flächen und Objekte auf, nennt die Frequenz, das Produkt mit Dosierung und Einwirkzeit, das Verfahren sowie die zuständige Person. Ergänzt wird er durch die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Mittel und ein Kontrollblatt zur Quittierung. Vom Leistungsverzeichnis unterscheidet er sich im Zweck: Das Leistungsverzeichnis regelt den vertraglichen Umfang, der Hygieneplan die hygienische Durchführung und deren Nachweis.
Aufgebaut wird er nach Risikozonen. In Zone 1 mit geringem Risiko liegen Büros, Sitzungszimmer und Korridore; hier genügen Reinigung und die Desinfektion von Handkontaktpunkten. Zone 2 umfasst Sanitärräume, Garderoben und Teeküchen mit täglicher Reinigung und gezielter Desinfektion. Zone 3 mit hohem Risiko betrifft Behandlungsräume, Lebensmittelbereiche, Kinderkrippen und Produktionszonen; hier sind Mittel, Einwirkzeit und Dokumentation streng vorgegeben. Für jede Zone werden eigene Farbcodes für Tücher und Wischbezüge festgelegt, damit keine Verschleppung stattfindet.
Rechtlich verlangt das Lebensmittelrecht von Betrieben mit Lebensmittelverarbeitung ein Selbstkontrollkonzept, in dem der Reinigungs- und Desinfektionsplan ein fester Bestandteil ist. Das Kantonale Labor Zürich prüft ihn bei Inspektionen von Restaurants, Bäckereien, Metzgereien und Kantinen. In Gesundheitsbetrieben und Kindertagesstätten fordern Aufsichtsstellen ebenfalls einen dokumentierten Plan. Für die Mitarbeitenden gelten die SUVA-Regeln zum Umgang mit Chemikalien; die eingesetzten Desinfektionsmittel müssen als Biozidprodukte zugelassen sein.
In der Praxis hängt der Plan sichtbar im Putzraum, gegliedert nach Raumgruppen und lesbar für alle Mitarbeitenden, bei Bedarf mehrsprachig oder mit Piktogrammen. Ein Kontrollblatt pro Woche wird nach jeder Schicht mit Datum und Kürzel quittiert. Sinnvoll ist eine jährliche Überprüfung: Haben sich Nutzung, Beläge oder Produkte geändert, wird der Plan angepasst. Nach Umbauten oder einem Ausbruchsgeschehen wird er ausserordentlich überarbeitet, ebenso bei einem Wechsel des Reinigungsdienstleisters.
Typische Fehler sind Pläne, die nie aktualisiert werden, fehlende Angaben zu Dosierung und Einwirkzeit, ein einziger Mikrofaserfarbcode für das ganze Objekt und Kontrollblätter, die im Voraus ausgefüllt werden. Als Richtwerte kostet die Erstellung eines Hygieneplans für ein mittleres Objekt CHF 600 bis CHF 2'000 einmalig, die jährliche Nachführung CHF 200 bis CHF 500. Swiss Group Constructions erstellt für Unterhaltsobjekte einen objektbezogenen Plan mit Kontrollblatt und schult das Team darauf ein.
Beispiel: Kindertagesstätte in Pfäffikon
Eine Kindertagesstätte in Pfäffikon lässt einen Hygieneplan für vier Zonen erstellen. Gruppenräume und Garderoben werden täglich gereinigt, Tischflächen vor und nach dem Essen desinfiziert. Die Küche folgt dem Selbstkontrollkonzept mit eigenem Plan für Arbeitsflächen, Rüstbereich und Kühlschränke. Die Sanitärräume und Wickeltische werden zweimal täglich behandelt, Spielzeug wöchentlich. Für jede Zone gilt ein eigener Tuchfarbcode: Rot für Sanitär, Blau für Möbel, Grün für die Küche. Bei der Inspektion durch das Kantonale Labor liegen Plan und Kontrollblätter der letzten zwölf Monate vollständig vor.
Wer braucht zwingend einen Hygieneplan?
Betriebe mit Lebensmittelverarbeitung im Rahmen der Selbstkontrolle, Gesundheits- und Pflegebetriebe sowie Kindertagesstätten. Für Büros, Schulen und Gewerbebauten ist er nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, weil er Zuständigkeiten und Frequenzen verbindlich klärt.
Was muss ein Hygieneplan enthalten?
Fläche oder Objekt, Frequenz, Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel mit Dosierung und Einwirkzeit, Verfahren und Hilfsmittel sowie die zuständige Person. Dazu gehören die Sicherheitsdatenblätter der Produkte und ein Kontrollblatt zur Quittierung jeder einzelnen Schicht.
Wie oft muss der Plan aktualisiert werden?
Mindestens einmal jährlich, ausserdem bei jeder relevanten Änderung: neue Produkte, neue Beläge, geänderte Nutzung, Umbau, Wechsel des Dienstleisters oder nach einem Ausbruchsgeschehen. Ein veralteter Plan wird bei einer behördlichen Inspektion regelmässig beanstandet.
Das setzen wir für Sie um.
01ReinigungGebäudereinigung
Gebäudereinigung ist der Überbegriff für alle Reinigungsleistungen an Liegenschaften im Betrieb: Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Fenster-, Fassaden- und Treppenhausreinigung sowie Aussenreinigung.
02ReinigungUnterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigung ist die regelmässige, vertraglich vereinbarte Reinigung einer Liegenschaft in festen Intervallen: täglich, wöchentlich oder monatlich.
03ReinigungIndustriereinigung
Industriereinigung ist die Reinigung von Produktions-, Werk- und Lagerhallen inklusive Hallenböden, Maschinen, Anlagen und schwer erreichbaren Bereichen in der Höhe.
Hygieneplan: Wir setzen es um.
Begehung vor Ort, verbindliche Offerte, ein Ansprechpartner — für Bau, Tiefbau und Reinigung im Kanton Zürich.
