
Humus / Oberboden
Humus oder Oberboden ist die oberste, dunkle und belebte Bodenschicht von meist 20 bis 40 cm Dicke, die organische Substanz und Nährstoffe enthält. Auf Baustellen wird sie vor dem Aushub separat abgetragen, geschützt gelagert und später für die Umgebung wiederverwendet.
Humus / Oberboden im Detail.
Der Oberboden – im Bau und in der Landwirtschaft «Humus» genannt – ist das Ergebnis von Jahrhunderten Bodenbildung. Er enthält Wurzeln, Bodenlebewesen, organisches Material und ist krümelig und dunkel. Darunter liegt der Unterboden, heller, dichter und mit weniger Leben, und darunter der Untergrund aus Kies, Lehm oder Fels. Für den Bau ist Humus wertlos oder sogar störend, weil er sich nicht verdichten lässt und unter Lasten setzt. Für Garten, Landwirtschaft und Begrünung ist er dagegen unersetzlich.
Rechtlich ist der Umgang mit Boden in der Schweiz durch die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) und die Abfallverordnung VVEA geregelt. Oberboden gilt nicht als Abfall, sondern als Ressource: Er darf nicht deponiert werden, sondern muss wiederverwertet werden, entweder auf der Parzelle oder für Rekultivierungen. Bei Bauvorhaben ab etwa 5'000 m² Bodeneingriff verlangen die Kantone eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Belasteter Oberboden, etwa mit Schwermetallen oder Neophytensamen, muss nach kantonalen Vorgaben separat behandelt werden.
Der Humusabtrag ist der erste Schritt jedes Aushubs. Er erfolgt mit dem Bagger in der Dicke der gewachsenen Schicht, meist 20 bis 30 cm, und nur bei trockenem Boden. Nasser Humus wird beim Abtragen verschmiert und verliert seine Struktur. Das Material wird in Depots von höchstens 1.5 bis 2.5 m Höhe gelagert, damit die Bodenlebewesen genug Sauerstoff bekommen, und bei längerer Lagerzeit mit Gründüngung angesät. Das Depot darf nicht befahren werden. Humus und Unterboden werden getrennt gelagert und nie vermischt.
Im Kanton Zürich wacht die Fachstelle Bodenschutz des AWEL über den Umgang mit Boden. Bei Baugesuchen ist eine Bodenbilanz üblich: Wie viel Humus fällt an, wo wird er gelagert, wo wieder eingebaut? Überschüssiger Humus wird an Landwirte oder Rekultivierungsprojekte abgegeben. Im Zürcher Oberland, wo viele Parzellen auf früherem Landwirtschaftsland liegen, ist der Oberboden oft 30 bis 40 cm mächtig und von guter Qualität – ein Grund mehr, ihn sorgfältig zu behandeln.
Typische Fehler sind Abtragen bei Nässe, Vermischen mit Aushub, Befahren des Depots und Wiedereinbau auf verdichtetem Unterboden ohne Lockerung. Die Folgen sind staunasse Gärten, absterbende Bepflanzung und Kosten für Ersatzhumus. Richtwerte: Humus abtragen und deponieren CHF 6 bis CHF 12 pro m², Wiedereinbau und Planieren CHF 8 bis CHF 15 pro m², zugekaufter Humus CHF 40 bis CHF 70 pro m³ geliefert. Swiss Group Constructions trägt Oberboden fachgerecht ab, lagert ihn separat und baut ihn bei den Umgebungsarbeiten wieder ein.
Beispiel: Doppeleinfamilienhaus in Pfäffikon ZH
Auf einer 900 m² grossen Parzelle in Pfäffikon ZH werden zwei Häuser gebaut. Bei trockenem Wetter werden auf 650 m² rund 30 cm Humus abgetragen, das ergibt etwa 195 m³. Das Depot wird am Parzellenrand in 1.8 m Höhe angelegt und mit Gründüngung angesät, weil die Bauzeit zehn Monate dauert. Nach dem Rohbau wird der Unterboden im Garten mit dem Bagger gelockert und der Humus in 25 cm Dicke wieder aufgetragen. Rund 40 m³ Überschuss gehen an einen Landwirt in der Nachbarschaft.
Warum muss Humus separat abgetragen werden?
Weil Oberboden nach VBBo und VVEA als Ressource gilt und wiederverwertet werden muss. Mit Aushub vermischt wird er wertlos und zu Deponiematerial. Zudem lässt sich Humus nicht verdichten und darf deshalb nicht unter Fundamenten, Belägen oder in Hinterfüllungen bleiben.
Wie wird Humus auf der Baustelle richtig gelagert?
In Depots von höchstens 1.5 bis 2.5 m Höhe, getrennt vom Unterboden, ohne Befahren mit Maschinen. Bei Lagerzeiten über wenige Wochen wird das Depot mit Gründüngung angesät, damit die Struktur erhalten bleibt. Abtrag und Wiedereinbau erfolgen nur bei trockenem Boden.
Was passiert mit überschüssigem Humus?
Er wird an Landwirte, Gärtnereien oder Rekultivierungsprojekte abgegeben, etwa für Kiesgruben. Eine Deponierung ist nicht zulässig. Im Kanton Zürich hilft die Fachstelle Bodenschutz bei der Vermittlung. Verkaufserlöse sind gering, meist wird der Humus gegen Transportkosten abgegeben.
Das setzen wir für Sie um.
01BauErdbau
Erdbau umfasst alle Arbeiten, bei denen Boden gelöst, bewegt, eingebaut und verdichtet wird – vom Humusabtrag über das Planum bis zur Hinterfüllung.
02BauUmgebungsarbeiten
Umgebungsarbeiten sind alle Bauarbeiten rund ums Gebäude nach dem Rohbau: Hinterfüllung, Terrain, Zufahrt, Wege, Sitzplätze, Mauern, Treppen, Entwässerung und Humusierung.
03BauGeländegestaltung
Geländegestaltung ist die Modellierung des Terrains: Terrassieren von Hängen, Anlegen und Sichern von Böschungen, Aufschütten von Hügeln, Ausgleichen von Höhen.
Humus / Oberboden: Wir setzen es um.
Begehung vor Ort, verbindliche Offerte, ein Ansprechpartner — für Bau, Tiefbau und Reinigung im Kanton Zürich.
