Bauprogramm / Terminplan — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Planung & Recht

Bauprogramm / Terminplan

Das Bauprogramm ist der verbindliche Terminplan eines Bauvorhabens. Es legt Baubeginn, Zwischentermine und Vollendung fest und wird nach SIA 118 Art. 92 ff. Bestandteil des Werkvertrags, sodass Verzug Konventionalstrafen auslösen kann.

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Was bedeutet Bauprogramm / Terminplan?

Bauprogramm / Terminplan im Detail.

Ein Bauprogramm ordnet alle Arbeiten eines Projekts in zeitlicher Reihenfolge und zeigt Abhängigkeiten zwischen den Gewerken. Üblich ist ein Balkendiagramm mit Wochenraster, das Aushub, Fundamente, Rohbau, Werkleitungen, Umgebung und Reinigung abbildet. Man unterscheidet das Generalbauprogramm über das ganze Projekt, das Detailprogramm für einzelne Phasen und den Wochenplan für die Baustelle. Im Tiefbau kommt der Verkehrsphasenplan dazu, wenn Strassen etappenweise gesperrt werden.

Rechtlich ist das Bauprogramm nach SIA 118 Art. 92 bis 98 Teil des Vertrags, sofern es bei Vertragsabschluss vorliegt oder nachträglich vereinbart wird. Es enthält verbindliche Fristen für Beginn, Zwischentermine und Vollendung. Verzögert sich der Unternehmer schuldhaft, gerät er in Verzug, ohne dass eine Mahnung nötig ist, und schuldet eine allenfalls vereinbarte Konventionalstrafe. Umgekehrt hat er Anspruch auf Fristverlängerung, wenn der Bauherr Pläne zu spät liefert, ausserordentliche Witterung herrscht oder unvorhersehbare Baugrundverhältnisse auftreten.

In der Praxis entsteht das Bauprogramm in der Ausschreibungsphase durch die Bauleitung und wird mit den Unternehmern abgestimmt. Für Erdbau und Kanalisation sind realistische Leistungswerte entscheidend: Ein Kettenbagger schafft je nach Boden 300 bis 600 m³ Aushub pro Tag, ein Kanalisationsgraben mit Rohrverlegung 15 bis 30 Laufmeter. Wer diese Werte zu optimistisch ansetzt, produziert Terminkonflikte bei den Nachfolgegewerken. Pufferzeiten von 10 bis 15 Prozent sind im Zürcher Oberland wegen Frost und Nässe im Winterhalbjahr sinnvoll.

Typische Fehler sind fehlende Meilensteine für Bewilligungen und Materialbestellungen, nicht eingeplante Lieferfristen für Schächte und Betonfertigteile sowie das Ignorieren der Baustellenerschliessung. Auch die Koordination mit den Werken für Strom, Wasser und Glasfaser wird oft zu spät terminiert; Werkleitungsanschlüsse haben im Kanton Zürich Vorlaufzeiten von vier bis zwölf Wochen. Ein Bauprogramm muss laufend nachgeführt werden; Abweichungen gehören ins Bausitzungsprotokoll, damit später klar ist, wer welche Verzögerung verursacht hat.

Konventionalstrafen liegen als Richtwert bei 0.5 bis 1 Promille der Auftragssumme pro Verzugstag, begrenzt auf 5 bis 10 Prozent der Vergütung. Für einen Tiefbauauftrag von CHF 200'000 sind das CHF 100 bis CHF 200 pro Tag. Bauunternehmen wie Swiss Group Constructions liefern der Bauleitung ihr Detailprogramm für Aushub, Werkleitungen und Umgebung mit Maschineneinsatz und Personalbedarf, damit das Generalbauprogramm auf realen Kapazitäten beruht.

Aus der Praxis

Beispiel: Erschliessungsstrasse in Hinwil

Für eine neue Quartierstrasse in Hinwil mit Kanalisation, Werkleitungen und Belag erstellt der Ingenieur ein Bauprogramm über 14 Wochen. Woche 1 bis 2: Baustelleneinrichtung und Humusabtrag, Woche 3 bis 6: Kanalisation und Schächte, Woche 7 bis 9: Werkleitungsgräben mit Schutzrohren, Woche 10 bis 12: Kofferung und Tragschicht, Woche 13: Randabschlüsse, Woche 14: Belag. Als der Glasfaseranbieter zwei Wochen später liefert, wird die Fristverlängerung im Protokoll festgehalten, ohne Strafe für den Unternehmer.

Häufige Fragen

Fragen zu Bauprogramm / Terminplan.

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Ist das Bauprogramm rechtlich verbindlich?

Ja, wenn es nach SIA 118 Art. 92 als Vertragsbestandteil vereinbart wurde. Dann gelten die darin genannten Fristen als verbindlich, und schuldhafter Verzug kann eine Konventionalstrafe auslösen. Ein rein informativer Terminplan ohne Vertragsbezug hat diese Wirkung nicht.

Was passiert bei schlechtem Wetter?

Normale Witterung ist im Bauprogramm einzurechnen. Bei ausserordentlicher Witterung, etwa langem Frost oder Dauerregen, hat der Unternehmer nach SIA 118 Anspruch auf Fristverlängerung. Die Tage müssen im Bautagebuch dokumentiert und der Bauleitung gemeldet werden.

Wie lange dauert der Tiefbau für ein Einfamilienhaus?

Als Richtwert drei bis sechs Wochen: Baustelleneinrichtung und Aushub eine Woche, Kanalisation und Werkleitungen ein bis zwei Wochen, Hinterfüllung und Umgebung zwei bis drei Wochen. Fels, Grundwasser oder eine Baugrubensicherung verlängern die Zeit spürbar.

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