
Baustellenerschliessung
Die Baustellenerschliessung stellt sicher, dass eine Baustelle erreichbar und versorgt ist: tragfähige Zufahrt, Baustrasse, Baustrom, Bauwasser, provisorische Entwässerung und Kommunikation. Sie ist Voraussetzung für den Maschinen- und Materialverkehr.
Baustellenerschliessung im Detail.
Unter Baustellenerschliessung versteht man alle Massnahmen, die den Zugang zur Baustelle und deren Versorgung mit Medien ermöglichen. Im Unterschied zur Baustelleneinrichtung, die die Anlagen auf dem Platz meint, geht es hier um die Verbindung nach aussen: Zufahrt von der öffentlichen Strasse, Baustrasse über das Grundstück, Anschlüsse an Strom- und Wassernetz, Ableitung von Baustellenabwasser und bei Bedarf eine provisorische Telekommunikation. Bei Hanglagen oder Parzellen ohne Strassenanstoss ist die Erschliessung oft die erste eigentliche Bauarbeit.
Die Zufahrt muss für Lastwagen mit 40 Tonnen und Tieflader mit Baggern befahrbar sein. Dafür wird der Humus abgetragen und eine Baustrasse aus Kies oder Recyclingmaterial mit 30 bis 50 cm Stärke eingebaut, bei weichem Boden auf einem Geotextil. Kurvenradien, Steigung und Tragfähigkeit von Randabschlüssen und Werkleitungen unter der Einfahrt sind vorher zu prüfen; beschädigte Trottoirs gehen zulasten der Bauherrschaft. Für die Einfahrt ab Kantonsstrasse braucht es im Kanton Zürich eine Bewilligung des Tiefbauamts.
Baustrom wird beim örtlichen Elektrizitätswerk beantragt; die Vorlaufzeit beträgt zwei bis sechs Wochen, bei Trafobedarf länger. Der Baustromverteiler mit Zähler und Fehlerstromschutz wird meist ab einem bestehenden Hausanschluss oder ab einem Verteilkasten angeschlossen. Bauwasser bezieht man über einen provisorischen Hydrantenanschluss mit Wasserzähler, den die Wasserversorgung bewilligt. Baustellenabwasser mit Zementanteil darf nicht in Gewässer oder Regenwasserleitungen fliessen; nach VSA-Richtlinie sind Absetzbecken und Neutralisation nötig.
Typische Fehler sind zu späte Anträge bei den Werken, unterdimensionierte Baustrassen, die nach dem ersten Regen versagen, und fehlende Abklärungen über Werkleitungen in der Zufahrt. Ein beim Einfahren zerdrücktes Kanalisationsrohr oder Gasleitung verursacht Kosten und Baustopp. Auch Nachbarrechte werden übersehen: Muss die Zufahrt über eine fremde Parzelle führen, braucht es eine schriftliche Vereinbarung, im Idealfall vor Vertragsabschluss mit dem Unternehmer.
Als Richtwert kostet eine Baustrasse aus Kies CHF 40 bis CHF 80 pro Quadratmeter inklusive Einbau und späterem Rückbau. Baustromanschluss mit Verteiler CHF 1'500 bis CHF 5'000, Bauwasseranschluss CHF 500 bis CHF 1'500 zuzüglich Verbrauch. Für die Erschliessung eines Einfamilienhaus-Grundstücks sind gesamthaft CHF 5'000 bis CHF 15'000 realistisch. Swiss Group Constructions führt Baustellenerschliessungen mit eigenen Baggern und Lastwagen aus und koordiniert die Anträge bei den Werken.
Beispiel: Hanggrundstück in Volketswil
Ein Neubau auf einem Hanggrundstück in Volketswil ist nur über einen 40 m langen, steilen Gartenweg erreichbar. Das Bauunternehmen baut eine 4 m breite Baustrasse mit 14 Prozent Gefälle aus Recyclingkies auf Geotextil, mit einer Ausweichstelle in der Mitte. Der Baustromverteiler hängt am bestehenden Verteilkasten an der Strasse, das Bauwasser kommt ab einem Hydranten. Nach Bauende wird die Strasse zurückgebaut, das Material dient als Kofferung für den definitiven Zufahrtsweg.
Wie breit und stark muss eine Baustrasse sein?
Für Lastwagen sind mindestens 3.5 m Breite nötig, bei Gegenverkehr Ausweichstellen. Die Kiesschicht sollte je nach Untergrund 30 bis 50 cm stark sein, auf Lehmboden mit einem Geotextil darunter. Steigungen über 15 Prozent sind für beladene Lastwagen kritisch.
Wie lange dauert der Baustromanschluss?
Der Antrag beim Elektrizitätswerk sollte mindestens vier Wochen vor Baubeginn gestellt werden. Bei einem bestehenden Hausanschluss geht es schneller, bei Bedarf an einer neuen Zuleitung oder einem Trafo kann es mehrere Monate dauern. Der Elektroinstallateur stellt den Antrag.
Darf Baustellenabwasser in die Kanalisation?
Nur behandelt. Zementhaltiges Wasser hat einen hohen pH-Wert und muss nach VSA-Richtlinie über Absetzbecken geführt und neutralisiert werden, bevor es in die Schmutzwasserkanalisation gelangt. In Regenwasserleitungen oder Bäche darf es nie eingeleitet werden.
Das setzen wir für Sie um.
01BauBaustellenerschliessung
Die Baustellenerschliessung schafft die Voraussetzungen, damit eine Baustelle betrieben werden kann: Zufahrt, Baustrom, Bauwasser, Installationsplatz, Absperrung und Provisorien.
02BauErdbau
Erdbau umfasst alle Arbeiten, bei denen Boden gelöst, bewegt, eingebaut und verdichtet wird – vom Humusabtrag über das Planum bis zur Hinterfüllung.
03BauWerkleitungsbau
Werkleitungsbau bezeichnet die Erschliessung eines Grundstücks mit den Medien der Versorgungswerke: Wasser, Strom, Gas, Fernwärme, Telekom und Glasfaser.
Baustellenerschliessung: Wir setzen es um.
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