Baustelleneinrichtung — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Planung & Recht

Baustelleneinrichtung

Die Baustelleneinrichtung umfasst alle temporären Installationen, die eine Baustelle betriebsbereit machen: Zufahrt, Bauzaun, Baracken, Sanitäranlagen, Baustrom, Bauwasser, Lager- und Kranplätze. Sie wird nach NPK 113 ausgeschrieben und abgerechnet.

BauinstallationBaustelleninstallationInstallationsplatz
Was bedeutet Baustelleneinrichtung?

Baustelleneinrichtung im Detail.

Baustelleneinrichtung bezeichnet die Gesamtheit der provisorischen Anlagen, die während der Bauzeit gebraucht und danach wieder entfernt werden. Dazu zählen Absperrungen und Bauzäune, Container für Büro und Aufenthalt, Toiletten, Baustromverteiler, Wasseranschluss, Installationsplätze für Material und Maschinen, Kranfundamente, Bauwege, Radwaschanlage und Bautafel. Im Normpositionen-Katalog wird sie unter NPK 113 «Baustelleneinrichtung» geführt und meist als Pauschale oder nach Zeit abgerechnet, getrennt von den eigentlichen Bauarbeiten.

Die Anforderungen an Sicherheit regelt die Bauarbeitenverordnung BauAV, ergänzt durch Suva-Richtlinien. Sie verlangt gesicherte Verkehrswege, Absturzsicherungen an Baugruben ab zwei Metern Tiefe, Beleuchtung, Erste-Hilfe-Material und Sanitäreinrichtungen in Abhängigkeit von der Anzahl Beschäftigter. Wer öffentlichen Grund beansprucht, etwa ein Trottoir für Mulde oder Kran, braucht eine Bewilligung der Gemeinde und zahlt eine Gebühr pro Quadratmeter und Tag. Im Kanton Zürich verlangen viele Gemeinden zudem einen Installationsplan als Beilage zum Baugesuch.

In der Praxis entscheidet die Einrichtung über den reibungslosen Ablauf. Ein zu kleiner Installationsplatz führt zu Wartezeiten beim Materialumschlag; eine fehlende Radwaschanlage verschmutzt Quartierstrassen und bringt Reklamationen. Für Tiefbauarbeiten sind eine tragfähige Zufahrt aus Kies oder Schotter, eine Wendemöglichkeit für Lastwagen und ein Zwischenlager für Humus und Aushub entscheidend. Baustrom wird beim Elektrizitätswerk beantragt und über einen Provisoriumsverteiler mit Zähler bezogen; Bauwasser über einen provisorischen Hydrantenanschluss der Wasserversorgung.

Typische Fehler sind das Vergessen der Bewilligung für öffentlichen Grund, zu späte Bestellung von Baustrom mit Wartezeiten von mehreren Wochen und ungesicherte Baugruben nach Feierabend. Auch der Nachbarschutz wird unterschätzt: Lärm- und Arbeitszeitvorschriften der Gemeinde, Staubschutz und der Schutz bestehender Bäume nach Vorgabe der Baubewilligung gehören in die Planung. Bei Umbauten im bewohnten Zustand ist eine saubere Trennung zwischen Baustelle und Wohnbereich mit Staubwänden nötig.

Kosten liegen je nach Projekt als Richtwert bei 3 bis 8 Prozent der Bausumme. Für ein Einfamilienhaus sind CHF 8'000 bis CHF 20'000 üblich, für reine Umgebungsarbeiten CHF 1'500 bis CHF 5'000. Die Gebühr für öffentlichen Grund beträgt je nach Gemeinde CHF 1 bis CHF 3 pro Quadratmeter und Tag. Swiss Group Constructions richtet Tiefbaustellen mit eigenen Maschinen, Mulden und Absperrmaterial ein und räumt sie nach Abschluss inklusive Baureinigung wieder.

Aus der Praxis

Beispiel: Sanierung einer Kanalisation in Pfäffikon

Für die Sanierung eines Hausanschlusses in Pfäffikon muss der Graben teilweise im Trottoir verlaufen. Das Bauunternehmen beantragt bei der Gemeinde die Nutzung von 25 m² öffentlichem Grund für drei Wochen und stellt einen Bauzaun mit Fussgängerumleitung. Ein Minibagger, eine Mulde für Aushub und eine zweite für Bauschutt finden auf dem Vorplatz Platz. Baustrom kommt vom Hausanschluss, Bauwasser vom Gartenhahn. Nach der Hinterfüllung wird der Zaun entfernt und das Trottoir wiederhergestellt.

Häufige Fragen

Fragen zu Baustelleneinrichtung.

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Was gehört zur Baustelleneinrichtung?

Zufahrt, Bauzaun, Container, WC, Baustrom, Bauwasser, Installations- und Lagerplätze, Kran, Bautafel, Radwaschanlage sowie die Sicherheitseinrichtungen nach BauAV. Sie wird nach NPK 113 als eigene Position ausgeschrieben und nach Bauende wieder entfernt.

Brauche ich eine Bewilligung für Mulde oder Kran auf der Strasse?

Ja. Jede Nutzung von öffentlichem Grund wie Trottoir, Parkfeld oder Strasse braucht eine Bewilligung der Gemeinde, im Stadtgebiet Zürich der Dienstabteilung Verkehr. Die Gebühr beträgt als Richtwert CHF 1 bis CHF 3 pro Quadratmeter und Tag. Ohne Bewilligung drohen Bussen und Entfernung.

Wie viel kostet die Baustelleneinrichtung?

Als Richtwert 3 bis 8 Prozent der Bausumme. Für ein Einfamilienhaus sind CHF 8'000 bis CHF 20'000 realistisch, für kleine Tiefbau- oder Umgebungsarbeiten CHF 1'500 bis CHF 5'000. Lange Bauzeiten erhöhen die Kosten durch Miete von Containern und Zäunen.

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