Mulde — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Maschinen & Geräte

Mulde

Eine Mulde ist ein offener oder geschlossener Sammelbehälter, der mit einem Abrollkipper oder Absetzkipper auf die Baustelle gestellt und wieder abgeholt wird. Sie nimmt sortenrein Aushub, Bauschutt, Mischabbruch oder Sperrgut auf.

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Was bedeutet Mulde?

Mulde im Detail.

Die Mulde ist der Standardbehälter für Bauabfälle in der Schweiz. Man unterscheidet zwei Systeme: Absetzmulden mit Bügel werden vom Absetzkipper senkrecht abgesetzt und fassen üblicherweise 4 bis 10 m³; Abrollmulden mit Haken werden vom Abrollkipper über eine Rampe gezogen und fassen 10 bis 40 m³. Für schweres Material wie Aushub, Beton oder Bauschutt kommen niedrige Mulden von 5 bis 10 m³ zum Einsatz, weil sonst das zulässige Gesamtgewicht vor dem Volumen erreicht ist. Leichte Abfälle wie Holz, Karton oder Sperrgut füllen grosse Mulden.

Die Sortenreinheit bestimmt den Preis. Die Abfallverordnung VVEA verlangt, dass Bauabfälle bereits auf der Baustelle getrennt werden: unverschmutzter Aushub, Betonabbruch, Mischabbruch, Strassenaufbruch, Holz, Metall und Restmüll je in eigenen Mulden. Eine sauber getrennte Betonmulde kostet ein Vielfaches weniger als eine Mulde mit demselben Beton, in die jemand Isolationsmaterial und Kunststoff geworfen hat. Wird eine Mulde falsch deklariert, stuft die Entsorgungsanlage sie in die nächsthöhere Kategorie ein und verrechnet den entsprechenden Tarif.

Vor der Anlieferung sind Standplatz und Untergrund zu klären. Eine volle 10-m³-Mulde mit Bauschutt wiegt schnell 15 Tonnen; Verbundsteinflächen, Schachtdeckel und Tiefgaragendecken halten das nicht ohne Weiteres. Unterlagshölzer oder Fahrbahnplatten verhindern Druckstellen. Der Abrollkipper braucht zudem freie Höhe von rund 5.5 Metern und eine gerade Anfahrt von einigen Metern hinter der Mulde. Bäume, Freileitungen, Vordächer und Balkone werden bei der Planung des Standplatzes regelmässig übersehen und blockieren dann die Anlieferung.

Im Kanton Zürich ist für Mulden auf öffentlichem Grund eine Bewilligung der Gemeinde nötig, oft verbunden mit Gebühren und Auflagen zur Signalisation und Beleuchtung. Auf privatem Grund reicht die Zustimmung der Eigentümerschaft. Bei Rückbauten mit mehr als einer bestimmten Bauvolumenschwelle oder bei Verdacht auf Schadstoffe verlangt der Kanton vor dem Abbruch ein Schadstoffgutachten; Asbest und andere Sonderabfälle dürfen nie in eine gewöhnliche Bauschuttmulde. Über den Entsorgungsnachweis wird der Weg jedes Materials dokumentiert.

Typische Fehler sind Überfüllung über die Bordkante, was die Abholung verunmöglicht, Mischen von Materialien und das Deponieren von Sonderabfällen. Als Richtwert kostet eine 7-m³-Mulde für sauberen Bauschutt inklusive Stellen, Abholen und Entsorgung CHF 550 bis CHF 950; eine Mischabbruchmulde derselben Grösse CHF 900 bis CHF 1'600. Standgebühren fallen ab etwa sieben bis vierzehn Tagen an. Swiss Group Constructions organisiert Mulden, Trennung und Entsorgungsnachweis im Rahmen von Rückbau- und Bauarbeiten.

Aus der Praxis

Beispiel: Küchenumbau in Uster

Bei einem Küchen- und Badumbau in einem Mehrfamilienhaus in Uster werden drei Mulden nebeneinander gestellt: eine 5-m³-Mulde für Bauschutt aus Plättli und Unterlagsboden, eine 10-m³-Mulde für Holz und Küchenkorpusse sowie eine kleine Mulde für Metall. Weil der Vorplatz mit Verbundsteinen belegt ist, werden Unterlagshölzer untergelegt. Der Bauschutt kostet dank sauberer Trennung rund die Hälfte einer gemischten Mulde. Die Entsorgungsnachweise gehen an die Bauleitung.

Häufige Fragen

Fragen zu Mulde.

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Welche Muldengrösse brauche ich?

Für schweres Material wie Bauschutt oder Aushub 5 bis 10 m³, weil das Gewichtslimit vor dem Volumen erreicht ist. Für leichte Abfälle wie Holz, Karton oder Sperrgut 10 bis 25 m³. Bei mehreren Materialien lohnen sich mehrere kleine Mulden statt einer grossen.

Braucht es für eine Mulde eine Bewilligung?

Auf privatem Grund reicht die Zustimmung der Eigentümerschaft. Auf öffentlichem Grund — Trottoir, Parkfeld, Strasse — braucht es eine Bewilligung der Zürcher Gemeinde, meist mit Gebühr sowie Auflagen zu Signalisation und Beleuchtung.

Was darf nicht in eine Bauschuttmulde?

Asbest und andere Sonderabfälle, Farben, Lösungsmittel, Elektrogeräte, Batterien und Gipsplatten in unsortierter Form. Diese Materialien werden separat erfasst und über zugelassene Annahmestellen entsorgt. Falsch befüllte Mulden werden umgestuft und deutlich teurer verrechnet.

Mulde: Wir setzen es um.

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