Baustellenerschliessung — Bau & Tiefbau durch Swiss Group Constructions
Bauleitung & Planung — 17

Baustellenerschliessung im Kanton Zürich

Die Baustellenerschliessung schafft die Voraussetzungen, damit eine Baustelle betrieben werden kann: Zufahrt, Baustrom, Bauwasser, Installationsplatz, Absperrung und Provisorien. Swiss Group Constructions richtet Baustellen im Kanton Zürich ein – für Bauherren, Architekten und Generalunternehmer.

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Baugrube mit Schalung und Kran — Tiefbau durch Swiss Group Constructions
Im Detail

Baustellenerschliessung so gehen wir vor.

Bevor der erste Bagger fährt, muss das Grundstück erschlossen sein. Baustellenerschliessung umfasst alle temporären Anlagen für den Baubetrieb: die befestigte Bauzufahrt ab der Strasse, die Baustromverteilung mit Anschluss beim Elektrizitätswerk, das Bauwasser ab Hydrant oder Hausanschluss, den Installationsplatz für Container, Kran und Material, den Bauzaun sowie WC und Aufenthaltscontainer. Sie ist abzugrenzen von der Grundstückserschliessung mit definitiven Werkleitungen, die wir unter Werkleitungsbau beschreiben, und von der Baustellenkoordination, die den laufenden Betrieb regelt.

Die Zufahrt entscheidet, welche Maschinen und Lastwagen auf den Platz kommen. Wir bauen Bauzufahrten mit Geotextil und Kieskoffer, die auch Vierachser mit 32 Tonnen tragen und bei Regen befahrbar bleiben. Bei engen Verhältnissen in Wohnquartieren planen wir Wendemöglichkeiten, Umschlagplätze und temporäre Parkverbote. Bei Nutzung von öffentlichem Grund für Zufahrt, Kran oder Installationsplatz ist eine Bewilligung der Gemeinde nötig; wir stellen den Antrag und liefern die Situationspläne.

Baustrom und Bauwasser brauchen Vorlauf. Der Baustromanschluss wird beim Netzbetreiber beantragt, ein Elektriker stellt den Bauverteiler mit Zähler und Fehlerstromschutz. Das Bauwasser läuft über einen Hydrantenanschluss mit Standrohr und Zähler des Wasserwerks oder über den bestehenden Hausanschluss. Wir koordinieren beide Anschlüsse, verlegen die provisorischen Leitungen frostsicher und sorgen dafür, dass sie am ersten Bautag stehen. Die Baustelleneinrichtung muss zudem den Vorgaben der Bauarbeitenverordnung und der SUVA entsprechen: sichere Zugänge, Absturzsicherung, Beleuchtung und Fluchtwege.

Im Zürcher Oberland erschliessen wir Baustellen für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten in Wetzikon, Uster, Hinwil und Umgebung, oft auf Hanggrundstücken oder in dicht bebauten Quartieren mit wenig Platz. Da Erschliessung, Aushub und Baumeisterarbeiten aus einer Hand kommen, planen wir Installationsplatz und Zufahrt gleich so, dass sie für alle Bauphasen passen und am Ende ohne grossen Aufwand zurückgebaut werden.

Leistungsumfang

Das ist in Baustellenerschliessung enthalten.

01

Bauzufahrt und Baupiste

Befestigte Zufahrt mit Geotextil und Kieskoffer, tragfähig für Lastwagen und Kran, mit Wendeplatz und Radwaschanlage, damit die Strasse sauber bleibt.

02

Baustrom

Antrag beim Netzbetreiber, Bauverteiler mit Zähler und Fehlerstromschutz durch den Elektriker, Verteilung auf der Baustelle mit geschützten Leitungen.

03

Bauwasser

Hydrantenanschluss mit Standrohr und Zähler oder Anschluss ab Hausleitung, frostsichere Verlegung, Abwasser ab Baustelle über Absetzbecken.

04

Installationsplatz und Container

Planung und Aufbau des Installationsplatzes mit Kranfundament, Materiallager, Baubüro, Mannschafts- und WC-Container nach SUVA-Vorgaben.

05

Bauzaun und Verkehrsführung

Absperrung des Areals, Bauzaun mit Sichtschutz, Tore, Signalisation und Bewilligung für die Nutzung von öffentlichem Grund bei der Gemeinde.

06

Rückbau der Erschliessung

Nach Bauende Entfernen von Zufahrt, Provisorien und Zaun, Wiederherstellen von Strasse, Trottoir und Umgebung und Abmeldung der Anschlüsse.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Abnahme.

01

Installationsplan erstellen

Wir prüfen Grundstück, Zufahrt und Platzverhältnisse und zeichnen den Installationsplan mit Zufahrt, Kran, Lager, Containern und Anschlüssen.

02

Anschlüsse und Bewilligungen

Antrag für Baustrom und Bauwasser bei den Werken, Bewilligung für öffentlichen Grund bei der Gemeinde, Absprache mit Nachbarn.

03

Aufbau der Erschliessung

Bau der Zufahrt, Stellen von Zaun und Containern, Verlegen der Leitungen für Strom und Wasser, Abnahme der Sicherheitseinrichtungen.

04

Betrieb und Rückbau

Unterhalt von Zufahrt und Provisorien während der Bauzeit, am Ende Rückbau und Wiederherstellung von Strasse und Umgebung.

Häufige Fragen

Fragen zu Baustellenerschliessung.

Direkt beantwortet — für alles Weitere sind wir telefonisch für Sie da.

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Was kostet die Baustellenerschliessung für ein Einfamilienhaus?

Als Richtwert liegen Erschliessung und Baustelleneinrichtung für ein Einfamilienhaus zwischen CHF 8'000 und CHF 20'000. Darin enthalten sind Bauzufahrt, Baustromverteiler und Anschluss, Bauwasser, Bauzaun, WC-Container und der Rückbau. Kranfundament, Baubüro und Bewilligungsgebühren kommen dazu. Ein Bauzaun kostet etwa CHF 8 bis CHF 15 pro Laufmeter und Monat, der Baustromanschluss CHF 2'000 bis CHF 5'000.

Wie lange dauert es, bis Baustrom und Bauwasser bereitstehen?

Für den Baustromanschluss rechnen wir mit drei bis sechs Wochen ab Antrag beim Netzbetreiber, je nach Werk und Netzverfügbarkeit. Der Hydrantenanschluss für Bauwasser ist meist innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich. Die bauliche Erschliessung mit Zufahrt, Zaun und Containern dauert ein bis drei Arbeitstage. Anträge stellen wir daher unmittelbar nach Baubewilligung.

Brauche ich eine Bewilligung für die Baustelleneinrichtung?

Die Baustelleneinrichtung auf dem eigenen Grundstück ist mit der Baubewilligung abgedeckt. Sobald öffentlicher Grund genutzt wird – für Zufahrt, Container, Kranausleger, Mulden oder Parkverbot – braucht es eine Bewilligung der Gemeinde, in Städten wie Zürich oder Winterthur mit Gebühren pro Quadratmeter und Tag. Wir stellen den Antrag mit Situationsplan und übernehmen die Signalisation.

Was gehört alles zur Baustellenerschliessung?

Zur Erschliessung gehören Zufahrt und Umschlagplatz, Baustrom und Bauwasser, Bauzaun mit Toren, Installationsplatz für Kran, Lager und Container, sanitäre Anlagen, Beleuchtung und Signalisation. Dazu kommen Bewilligungen, Abmeldungen bestehender Anschlüsse bei Ersatzneubauten und der Rückbau nach Bauende. Nicht dazu gehört die definitive Erschliessung mit Werkleitungen, die wir separat als Werkleitungsbau anbieten.

Was ist der Unterschied zwischen Baustellenerschliessung und Baustellenkoordination?

Die Baustellenerschliessung ist die einmalige bauliche und technische Vorbereitung des Platzes vor Baubeginn. Die Baustellenkoordination ist die laufende Organisation der Unternehmer, Lieferungen und Termine während der Bauzeit. Beide gehören zur Baustelleneinrichtung im Sinne der SIA 118, werden aber getrennt offeriert. Wir bieten beides an und stimmen Installationsplan und Bauprogramm aufeinander ab.

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