Versickerung — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Tiefbau & Entwässerung

Versickerung

Versickerung ist die Einleitung von nicht verschmutztem Regenwasser in den Untergrund auf dem eigenen Grundstück, statt es in die Kanalisation abzuleiten. Sie ist nach Gewässerschutzrecht die bevorzugte Art der Regenwasserentsorgung.

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Was bedeutet Versickerung?

Versickerung im Detail.

Versickerung bedeutet, Dach- und Platzwasser dort in den Boden zu führen, wo es anfällt. Das Wasser durchsickert die Bodenschichten, wird dabei gereinigt und speist das Grundwasser. Die Kanalisation und die Kläranlage werden entlastet, Gewässer bei Starkregen geschont. Das Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt, dass nicht verschmutztes Abwasser nach Möglichkeit versickert wird. Erst wenn das nicht geht, darf es in ein Gewässer oder in die Regenwasserkanalisation eingeleitet werden.

Man unterscheidet die Versickerung über die belebte Bodenschicht (Flächen- oder Muldenversickerung) und die unterirdische Versickerung über Rigolen, Sickerschächte oder Sickergalerien. Die Versickerung über den bewachsenen Oberboden ist die bevorzugte Variante, weil der Humus Schadstoffe zurückhält. Sickerschächte, die direkt in den Kies führen, sind nur für sauberes Dachwasser und mit Zustimmung der Gemeinde zulässig. Bei Dächern aus Kupfer, Zink oder Blei muss das Wasser vorher über einen Adsorberfilter geführt werden.

Grundlage für die Bemessung ist die VSA-Richtlinie zur Regenwasserentwässerung. Entscheidend ist der Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens, der kf-Wert, der mit einem Sickerversuch ermittelt wird. Kiesige Böden mit kf-Werten über 10 hoch minus 4 Meter pro Sekunde versickern gut; lehmige Böden unter 10 hoch minus 6 sind ungeeignet. Ausserdem muss der Abstand zum höchsten Grundwasserspiegel mindestens einen Meter betragen. In Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist Versickerung verboten, in der Zone S3 nur mit Einschränkungen erlaubt.

Im Kanton Zürich zeigt der Gewässerschutzkarte des AWEL, wo versickert werden darf. Die Gemeinden im Zürcher Oberland verlangen bei praktisch jedem Neubau einen Versickerungsnachweis mit Sickerversuch. In den kiesigen Talböden von Wetzikon, Uster oder Volketswil funktioniert Versickerung meist gut; auf den lehmigen Moränenhängen von Hinwil oder Rüti ist sie oft nicht möglich, und die Gemeinde verlangt stattdessen Retention. Der Versickerungsnachweis gehört zum Entwässerungsgesuch.

Typische Fehler sind das Bauen einer Versickerungsanlage ohne vorherigen Sickerversuch, fehlender Schlammsammler vor der Anlage, zu geringer Abstand zum Gebäude oder zur Nachbargrenze und die Versickerung in aufgefülltem Boden, der nicht durchlässig ist. Als Richtwert kostet ein Sickerversuch durch einen Geologen CHF 800 bis CHF 2'000. Eine Rigole für ein Einfamilienhaus inklusive Aushub, Kies, Vlies und Schacht liegt bei CHF 5'000 bis CHF 12'000. Swiss Group Constructions erstellt Versickerungsanlagen nach Vorgabe des Entwässerungsplans.

Aus der Praxis

Beispiel: Dachwasserversickerung in Volketswil

Für ein neues Einfamilienhaus in Volketswil verlangte die Gemeinde die Versickerung des Dachwassers auf dem Grundstück. Der Sickerversuch ergab einen kf-Wert von 5 mal 10 hoch minus 4 Meter pro Sekunde, also einen gut durchlässigen Kiesboden. Der Grundwasserspiegel lag über drei Meter unter der Sohle. Das Dachwasser von 160 Quadratmetern wird über einen Schlammsammler in eine Kiesrigole von 8 Metern Länge und 1 Meter Breite unter dem Rasen geführt. Ein Notüberlauf mündet in die Regenwasserleitung der Strasse. Die Anlage wurde eingemessen und im Kataster erfasst.

Häufige Fragen

Fragen zu Versickerung.

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Wann darf Regenwasser versickert werden?

Wenn der Boden ausreichend durchlässig ist, der Abstand zum Grundwasser mindestens einen Meter beträgt und das Grundstück nicht in einer Grundwasserschutzzone S1 oder S2 liegt. Das Wasser darf nicht verschmutzt sein. Die Gemeinde entscheidet aufgrund der Gewässerschutzkarte und des Sickerversuchs.

Was ist ein Sickerversuch?

Beim Sickerversuch wird in einer Grube oder einem Bohrloch gemessen, wie schnell Wasser im Boden versickert. Daraus ergibt sich der kf-Wert, mit dem die Anlage bemessen wird. Der Versuch wird meist von einem Geologen durchgeführt und kostet als Richtwert CHF 800 bis CHF 2'000.

Was passiert, wenn der Boden nicht versickerungsfähig ist?

Dann verlangt die Gemeinde eine Retention, also die verzögerte Ableitung in die Regenwasserkanalisation, oder eine Ableitung in ein Gewässer. Auf lehmigen Moränenhängen im Zürcher Oberland ist das häufig der Fall. Oft wird eine Kombination aus kleiner Versickerung und Retention gewählt.

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