
Schutzrohr / Kabelschutzrohr
Ein Schutzrohr ist ein im Boden verlegtes Leerrohr, in das Kabel oder kleinere Leitungen eingezogen werden. Es schützt vor mechanischer Beschädigung und ermöglicht den späteren Austausch ohne Aufgraben.
Schutzrohr / Kabelschutzrohr im Detail.
Das Schutzrohr, bei Kabeln Kabelschutzrohr genannt, ist ein Rohr aus Kunststoff, das leer verlegt wird und später als Kanal für Strom-, Glasfaser- oder Steuerkabel dient. Auch Wasserleitungen werden bei Strassenquerungen oder in der Hauseinführung in einem Schutzrohr geführt. Der Vorteil: Das Kabel liegt nicht direkt im Erdreich, ist gegen Steine und Baggerzähne geschützt und kann bei einem Defekt oder Ausbau eingezogen und ersetzt werden, ohne dass der Belag geöffnet wird.
Gebräuchliche Typen sind glatte PE- oder PVC-Rohre in DN 60 bis DN 200, flexible gewellte Kabelschutzrohre für kurze Strecken und Rohrbündel für Glasfaser mit mehreren Mikrorohren. Für Stromkabel der Elektrizitätswerke sind meist rote oder orange Rohre vorgeschrieben, für Telekommunikation graue oder grüne. Die Farbe erleichtert die Identifikation bei späteren Grabarbeiten. In jedes Rohr wird ein Zugdraht oder Zugband eingelegt, damit das Kabel eingezogen werden kann.
Die Verlegung folgt den Werkvorschriften der Elektrizitätswerke und den Vorgaben der Telekomanbieter. Kabelschutzrohre liegen in der Regel 0.6 bis 0.8 Meter tief, unter Strassen mindestens 0.8 Meter, in einer Sandbettung von je 10 Zentimetern unter und über dem Rohr. Darüber wird ein Warnband gelegt. Bei Richtungsänderungen sind grosse Radien einzuhalten, damit das Kabel eingezogen werden kann; enge Bögen sind ein häufiger Grund für Einzugsprobleme. Bei längeren Strecken werden Zugschächte gesetzt.
Im Kanton Zürich verlangen die Werke wie EKZ oder die Stadtwerke, dass der Bauherr die Schutzrohre vom Verteilkasten bis zum Gebäude nach ihren Vorgaben erstellen lässt. Sie nehmen die Rohre vor dem Hinterfüllen ab und ziehen das Kabel selbst ein. Bei Neubauten werden zudem Reserverohre für spätere Nutzungen wie Ladestationen, Photovoltaik oder Glasfaser empfohlen. Ein zusätzliches Rohr im offenen Graben kostet wenig; ein späterer Graben kostet ein Vielfaches.
Typische Fehler sind zu enge Bögen, fehlender Zugdraht, Rohre ohne Sandbettung, die beim Verdichten brechen, offene Rohrenden ohne Verschluss, in die Erde und Wasser eindringen, sowie das Vergessen des Reserverohrs. Als Richtwert kostet ein Kabelschutzrohr DN 100 inklusive Verlegung, Sandbettung und Warnband CHF 25 bis CHF 50 pro Laufmeter, der Graben kommt hinzu. Ein Rohrbündel für Glasfaser liegt bei CHF 15 bis CHF 35 pro Laufmeter. Swiss Group Constructions verlegt Schutzrohre nach Werkvorschrift im Rahmen des Werkleitungsbaus.
Beispiel: Schutzrohre für ein Gewerbegebäude in Rüti
Für ein neues Gewerbegebäude in Rüti mussten Strom, Glasfaser und eine Steuerleitung für das Tor vom Strassenrand über 40 Meter zum Gebäude geführt werden. Im gemeinsamen Graben wurden drei rote Kabelschutzrohre DN 120 für das Elektrizitätswerk, ein graues Rohr DN 60 für Glasfaser und zwei Reserverohre DN 60 in Sand gebettet. Bei der einzigen Richtungsänderung wurde ein Zugschacht gesetzt. Alle Rohre erhielten Zugdraht und wurden mit Endkappen verschlossen. Nach der Abnahme durch das Werk und der Einmessung wurde der Graben lagenweise hinterfüllt und verdichtet.
Wie tief muss ein Kabelschutzrohr liegen?
Üblich sind 0.6 bis 0.8 Meter Überdeckung im Gartenbereich, unter befahrenen Flächen und Strassen mindestens 0.8 Meter. Das Rohr liegt in einer Sandbettung von je 10 Zentimetern, darüber ein Warnband. Die genauen Werte stehen in den Werkvorschriften des zuständigen Elektrizitätswerks.
Warum werden Reserverohre empfohlen?
Weil ein zusätzliches Leerrohr im offenen Graben nur wenige Franken pro Meter kostet, ein späterer Graben für eine Ladestation, Photovoltaik oder ein zweites Glasfaserkabel aber mehrere Tausend Franken. Bei Neubauten sollten mindestens ein bis zwei Reserverohre vom Strassenrand bis ins Gebäude verlegt werden.
Kann ein Kabel ohne Schutzrohr verlegt werden?
Erdkabel dürfen technisch direkt im Sand verlegt werden, die Werke im Kanton Zürich verlangen für Hausanschlüsse aber fast immer ein Schutzrohr. Nur so lässt sich das Kabel später ohne Aufgraben ersetzen. Unter Strassen und Plätzen ist das Schutzrohr Pflicht.
Das setzen wir für Sie um.
01BauWerkleitungsbau
Werkleitungsbau bezeichnet die Erschliessung eines Grundstücks mit den Medien der Versorgungswerke: Wasser, Strom, Gas, Fernwärme, Telekom und Glasfaser.
02BauLeitungsbau
Leitungsbau ist die technische Verlegung von Rohren und Kabelschutzrohren im Graben: Grabenprofil, Rohrbett, Verlegung, Umhüllung, Warnband und lagenweise Verdichtung.
03BauBaustellenerschliessung
Die Baustellenerschliessung schafft die Voraussetzungen, damit eine Baustelle betrieben werden kann: Zufahrt, Baustrom, Bauwasser, Installationsplatz, Absperrung und Provisorien.
Schutzrohr / Kabelschutzrohr: Wir setzen es um.
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