Einmessung — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Tiefbau & Entwässerung

Einmessung

Einmessung ist das Übertragen von Plankoordinaten und Höhen auf die Baustelle und umgekehrt das Aufnehmen des gebauten Zustands. Sie legt Gebäudeachsen, Grabenverläufe und Höhenkoten fest und dokumentiert Leitungen vor dem Verfüllen.

AbsteckungBauvermessungVermessungHöhenübertragung
Was bedeutet Einmessung?

Einmessung im Detail.

Jeder Plan enthält Koordinaten und Höhen, die auf der Baustelle sichtbar werden müssen. Die Einmessung schlägt diese Brücke: Aus Landeskoordinaten (LV95) und Höhen über Meer (LN02) werden Absteckpunkte, Schnurgerüste, Höhenbolzen und Markierungen. Umgekehrt wird nach dem Bau der tatsächliche Zustand aufgenommen und in den Plan zurückgeführt. Gearbeitet wird mit Rotationslaser, Nivelliergerät, Totalstation oder GNSS-Rover; die Genauigkeit reicht von wenigen Zentimetern bei GNSS bis unter einem Zentimeter bei der Totalstation.

Man unterscheidet mehrere Schritte. Die Absteckung überträgt Gebäudeecken, Achsen und Grabenachsen ins Gelände, meist als Schnurgerüst ausserhalb der Baugrube. Die Höhenübertragung setzt einen Fixpunkt auf der Parzelle, von dem alle Koten abgeleitet werden. Die Baukontrolle prüft während der Ausführung, ob Sohlenhöhen, Gefälle und Fundamentkoten stimmen. Die Einmessung des gebauten Zustands hält am Schluss fest, wo Leitungen, Schächte und Bauwerke wirklich liegen — das ist die Grundlage für den Leitungskataster.

Rechtlich unterscheidet die Schweiz zwischen amtlicher Vermessung und Bauvermessung. Grenzpunkte, Gebäudeeinmessung für das Grundbuch und die Nachführung der amtlichen Vermessung dürfen nur patentierte Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer ausführen. Die baubegleitende Absteckung von Achsen, Gräben und Höhen ist dagegen Sache des Bauunternehmens. Bei Werkleitungen verlangen die Werke im Kanton Zürich eine Einmessung vor dem Verfüllen, üblicherweise mit Lage und Sohlenhöhe jedes Knickpunkts sowie jedes Schachts.

Im Kanton Zürich wird die Baulinien- und Höhenkontrolle im Baubewilligungsverfahren ernst genommen. Vor Baubeginn ist meist ein Baugespann zu stellen, das Lage und Höhe des geplanten Gebäudes zeigt; nach dem Rohbau prüft die Gemeinde die Höhenkote. Wer die Kote falsch ansetzt, hat ein Bewilligungsproblem, das sich baulich kaum noch lösen lässt. Bei Leitungsbau in Gemeindestrassen wird die Einmessung digital abgegeben, damit sie direkt in den Werkleitungskataster übernommen werden kann.

Typische Fehler sind ein Höhenfixpunkt auf einem Element, das sich während der Bauzeit bewegt, zerstörte Absteckpunkte nach dem Aushub und Leitungen, die erst nach dem Verfüllen «aus dem Gedächtnis» eingetragen werden. Als Richtwert kostet die Absteckung eines Einfamilienhauses mit Schnurgerüst und Höhenfixpunkt CHF 1'200 bis CHF 2'500; die Einmessung von Werkleitungen liegt bei CHF 4 bis CHF 10 pro Laufmeter. Swiss Group Constructions führt die baubegleitende Absteckung und Höhenkontrolle mit eigenen Geräten aus.

Aus der Praxis

Beispiel: Werkleitungen in Wetzikon

Für eine Erschliessung in Wetzikon werden Wasser, Abwasser und ein Schutzrohr für Glasfaser in einem gemeinsamen Graben verlegt. Vor dem Aushub wird die Grabenachse mit GNSS abgesteckt und ein Höhenfixpunkt an einem bestehenden Schachtdeckel angeschrieben. Während der Verlegung wird die Sohlenhöhe jedes Rohrs mit dem Rotationslaser kontrolliert, damit das Gefälle von 2 Prozent eingehalten wird. Vor dem Verfüllen misst der Polier alle Knickpunkte und Schächte ein. Die Daten gehen als digitale Datei an das Werk.

Häufige Fragen

Fragen zu Einmessung.

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Wer darf eine Einmessung ausführen?

Grenzpunkte und die Gebäudeeinmessung für das Grundbuch sind der amtlichen Vermessung durch patentierte Geometer vorbehalten. Die baubegleitende Absteckung von Achsen, Gräben, Sohlenhöhen und Fundamentkoten führt das Bauunternehmen selbst aus, üblicherweise mit Totalstation, GNSS oder Rotationslaser.

Wann müssen Werkleitungen eingemessen werden?

Zwingend vor dem Verfüllen des Grabens, solange Lage und Sohlenhöhe sichtbar sind. Aufgenommen werden alle Knickpunkte, Abzweiger und Schächte. Die Daten fliessen in den Werkleitungskataster der Gemeinde und sind später die Grundlage für jede Grabung an derselben Stelle.

Was kostet die Absteckung eines Einfamilienhauses?

Als Richtwert CHF 1'200 bis CHF 2'500 für Schnurgerüst, Achsabsteckung und Höhenfixpunkt, je nach Parzelle und Anzahl Kontrollgänge. Die Einmessung von Werkleitungen wird meist nach Laufmeter abgerechnet, als Richtwert CHF 4 bis CHF 10 pro Meter.

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