
Baugesuch
Das Baugesuch ist der formelle Antrag der Bauherrschaft an die Gemeinde, ein Bauvorhaben zu bewilligen. Es besteht aus Formularen, Plänen und Nachweisen und löst im Kanton Zürich das Verfahren nach PBG und Bauverfahrensverordnung aus.
Baugesuch im Detail.
Mit dem Baugesuch beginnt jedes bewilligungspflichtige Bauvorhaben. Die Bauherrschaft oder ihr Planer reicht es bei der Standortgemeinde ein; im Kanton Zürich läuft das seit einigen Jahren über die elektronische Plattform eBaugesucheZH. Das Gesuch beschreibt, was gebaut wird, wo, in welcher Zone und mit welchen Massen. Es ist die Grundlage für die Prüfung durch Bauamt, Feuerpolizei, Gewässerschutz und je nach Vorhaben durch kantonale Fachstellen. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Ein vollständiges Gesuch umfasst das Gesuchsformular mit Unterschriften von Bauherrschaft und Grundeigentümer, einen Situationsplan auf Basis des Katasters, Grundrisse, Schnitte und Fassaden im Massstab 1:100, einen Umgebungsplan mit gewachsenem und neuem Terrain sowie den Kanalisationsplan. Das Entwässerungsgesuch nach SN 592000 zeigt, wie Schmutz- und Regenwasser abgeleitet oder versickert werden. Dazu kommen Energienachweis, Brandschutzkonzept, Parkplatznachweis und die Entsorgungserklärung für Bauabfälle nach VVEA, wenn nennenswerte Mengen Aushub oder Abbruch anfallen.
Vor der Publikation muss das Vorhaben ausgesteckt sein: Bauprofile aus Holz oder Stahl zeigen die Eckpunkte und die Gebäudehöhe. Die Aussteckung bleibt bis zur Rechtskraft der Bewilligung stehen. Danach publiziert die Gemeinde das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan. Nachbarn und andere Berechtigte können innert 20 Tagen die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangen. Wer das tut, kann später innert 30 Tagen Rekurs an das Baurekursgericht erheben. Für kleine Vorhaben sieht das PBG das Anzeigeverfahren ohne Publikation vor.
Für Tiefbau und Umgebungsarbeiten ist wichtig, dass auch Stützmauern, Terrainveränderungen, Sitzplätze mit Bodenversiegelung und Sickeranlagen Teil des Gesuchs sind. Wer sie später ergänzt, braucht ein Nachtragsgesuch. Ebenso müssen Werkleitungen, Hausanschlüsse und provisorische Baustellenzufahrten über öffentlichen Grund erwähnt sein. Ein Bauunternehmen liefert dem Planer dazu Angaben zur Baustelleneinrichtung, zur Aushubmenge und zum Entsorgungsweg, damit die Entsorgungserklärung stimmt und die Bewilligung keine unerfüllbaren Auflagen enthält.
Die Kosten für Planer, Pläne und Aussteckung liegen bei einem Einfamilienhaus als Richtwert bei CHF 8'000 bis CHF 20'000, die Aussteckung allein bei CHF 800 bis CHF 2'500. Typische Fehler sind falsche Terrainkoten, fehlende Nachbarunterschriften bei Näherbaurechten und ein vergessener Kanalisationsplan. Wer das Gesuch sorgfältig vorbereitet, verkürzt das Verfahren spürbar und kann den Baustart mit dem Bauunternehmen verlässlich planen.
Beispiel: Ersatzneubau in Wetzikon
Für einen Ersatzneubau in Wetzikon reicht das Architekturbüro das Baugesuch mit Abbruch, Neubau und neuer Umgebung in einem Dossier ein. Die Entsorgungserklärung weist rund 320 m³ Bauschutt und 900 m³ Aushub aus, mit Angabe der Deponie und des Recyclingwerks. Der Kanalisationsplan zeigt ein Trennsystem mit Versickerung des Dachwassers. Die Bauprofile stehen ab Einreichung; nach der Publikation meldet sich niemand. Zehn Wochen später ist die Bewilligung rechtskräftig, und der Rückbau kann starten.
Welche Unterlagen gehören ins Baugesuch?
Gesuchsformular, Situationsplan, Grundrisse, Schnitte, Fassaden, Umgebungsplan mit Terrainkoten, Kanalisations- und Entwässerungsplan, Energienachweis, Brandschutzangaben und je nach Vorhaben eine Entsorgungserklärung für Bauabfälle. Die Gemeinde stellt eine Checkliste bereit; fehlende Beilagen verzögern das Verfahren.
Wer darf ein Baugesuch einreichen?
Die Bauherrschaft, in der Regel vertreten durch einen Architekten oder Planer. Der Grundeigentümer muss mitunterschreiben, wenn er nicht selbst Bauherr ist. Für kleine Vorhaben wie eine Stützmauer kann auch ein Bauunternehmen die Pläne erstellen und das Gesuch im Auftrag einreichen.
Was kostet ein Baugesuch im Kanton Zürich?
Die Verfahrensgebühr der Gemeinde beträgt je nach Bausumme als Richtwert CHF 300 bis CHF 5'000. Dazu kommen Planerhonorar, Aussteckung und Nachweise. Für ein Einfamilienhaus sind gesamthaft CHF 10'000 bis CHF 25'000 realistisch, für ein Kleinvorhaben im Anzeigeverfahren deutlich weniger.
Das setzen wir für Sie um.
01BauProjektplanung
Projektplanung im Bau bedeutet, ein Vorhaben vor dem ersten Spatenstich in Termine, Kosten und Leistungsbeschriebe zu übersetzen.
02BauBauleitung
Bauleitung heisst, ein Bauvorhaben auf der Baustelle zu führen: Unternehmer anleiten, Ausführung kontrollieren, Kosten und Termine überwachen und die Abnahme durchführen.
03BauEntwässerung
Entwässerung sorgt dafür, dass Regen-, Hang- und Sickerwasser kontrolliert vom Gebäude ferngehalten, versickert oder gedrosselt abgeleitet wird.
Baugesuch: Wir setzen es um.
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