
Wasserhaltung
Wasserhaltung umfasst alle Massnahmen, mit denen eine Baugrube oder ein Graben während der Bauzeit trocken gehalten wird: das Sammeln und Abpumpen von Regen-, Hang- und Grundwasser über Pumpensümpfe, Gräben, Filterbrunnen oder Drainagen.
Wasserhaltung im Detail.
Wasser in der Baugrube ist eines der häufigsten Probleme im Tiefbau. Es weicht Böschungen auf, macht die Sohle unbegehbar, verhindert das Betonieren und kann bei Grundwasser die ganze Grube fluten. Wasserhaltung sorgt dafür, dass die Sohle trocken und tragfähig bleibt. Man unterscheidet offene Wasserhaltung, bei der Wasser in Gräben und Pumpensümpfen gesammelt und abgepumpt wird, und geschlossene Wasserhaltung, bei der das Grundwasser über Brunnen oder Wellpoint-Anlagen abgesenkt wird, bevor es in die Grube gelangt.
Die offene Wasserhaltung ist die einfache Variante für Regenwasser, Hangwasser und geringe Grundwassermengen in bindigen Böden. Am tiefsten Punkt der Baugrube wird ein Pumpensumpf angelegt, meist ein perforiertes Rohr oder ein Schachtring in einem Kiesbett, und mit einer Tauchpumpe versehen. Ringgräben entlang des Böschungsfusses führen das Wasser zum Sumpf. In Kies und Sand mit stärkerem Wasserandrang ist die offene Wasserhaltung ungeeignet, weil das Wasser Feinanteile mitreisst und die Sohle aufweicht; hier braucht es eine Grundwasserabsenkung.
Das abgepumpte Wasser darf nicht einfach in die Kanalisation. Nach dem Gewässerschutzgesetz und der SIA-Norm 431 «Entwässerung von Baustellen» muss Baustellenwasser vor der Einleitung behandelt werden: Absetzen der Feinanteile in Absetzbecken oder Containern, Neutralisieren von alkalischem Betonwasser, Kontrolle des pH-Werts. Die Einleitung in einen Bach oder in die Regenwasserkanalisation braucht eine Bewilligung der Gemeinde oder des AWEL. Wer trübes Wasser direkt in ein Gewässer leitet, riskiert eine Anzeige.
Im Kanton Zürich ist die Wasserhaltung im Glatttal, im Limmattal und rund um Greifensee und Pfäffikersee praktisch immer Thema, weil der Grundwasserspiegel in Dübendorf, Uster, Volketswil oder Wetzikon-Kempten oft nur 2 bis 4 m unter Terrain liegt. Im Oberland auf Moränenlehm ist eher Hangwasser das Problem, das nach Regen tagelang aus der Böschung sickert. Bei jedem Bauvorhaben mit Keller sollte der Grundwasserstand aus dem geotechnischen Bericht oder der Grundwasserkarte des Kantons bekannt sein.
Typische Fehler sind fehlende Pumpen bei Gewittern, kein Notstrom, verschlammte Pumpensümpfe, keine Absetzbecken und das Einleiten ohne Bewilligung. Richtwerte: Offene Wasserhaltung mit Pumpensumpf und Tauchpumpe CHF 1'500 bis CHF 5'000 für ein Einfamilienhaus, plus Strom und Kontrolle; ein Absetzcontainer CHF 300 bis CHF 600 pro Woche Miete. Swiss Group Constructions plant die Wasserhaltung bei jeder Baugrube ein, richtet Pumpensümpfe und Absetzbecken ein und holt die Einleitbewilligung bei der Gemeinde.
Beispiel: Kellerbau am Hang in Hinwil
Ein Einfamilienhaus in Hinwil liegt am Hangfuss auf Moränenlehm. Nach jedem Regen tritt bergseitig Hangwasser aus der Böschung. Entlang des Böschungsfusses wird ein Ringgraben mit Sickerkies angelegt, der in einen Pumpensumpf aus zwei Schachtringen führt. Eine Tauchpumpe mit Schwimmerschalter fördert das Wasser in einen Absetzcontainer, von dort geht es mit Bewilligung der Gemeinde in den Regenwasserkanal. Die Anlage läuft acht Wochen bis zur Hinterfüllung, danach übernimmt die definitive Sickerleitung die Entwässerung.
Was ist der Unterschied zwischen Wasserhaltung und Grundwasserabsenkung?
Wasserhaltung ist der Oberbegriff für alle Massnahmen, die eine Baugrube trocken halten. Die offene Wasserhaltung pumpt Wasser ab, das bereits in der Grube ist. Die Grundwasserabsenkung ist die geschlossene Form: Sie senkt den Grundwasserspiegel mit Brunnen ausserhalb der Grube, bevor das Wasser eindringt.
Darf Baugrubenwasser in die Kanalisation gepumpt werden?
Nur mit Bewilligung der Gemeinde und nach Vorbehandlung gemäss SIA 431: Absetzen der Feinanteile, bei Betonwasser Neutralisation. Meist wird in den Regenwasserkanal oder einen Bach eingeleitet. Trübes oder alkalisches Wasser ohne Behandlung einzuleiten ist verboten.
Was kostet die Wasserhaltung bei einem Einfamilienhaus?
Für eine offene Wasserhaltung mit Pumpensumpf, Tauchpumpe und Absetzcontainer als Richtwert CHF 1'500 bis CHF 5'000 über die Rohbauzeit. Eine Grundwasserabsenkung mit Filterbrunnen kostet ein Mehrfaches, oft CHF 15'000 bis CHF 40'000 je nach Dauer und Wassermenge.
Das setzen wir für Sie um.
01BauBaugrubenaushub
Der Baugrubenaushub schafft die Grube, in der ein Gebäude mit Keller oder Bodenplatte entsteht.
02BauEntwässerung
Entwässerung sorgt dafür, dass Regen-, Hang- und Sickerwasser kontrolliert vom Gebäude ferngehalten, versickert oder gedrosselt abgeleitet wird.
03BauErdbau
Erdbau umfasst alle Arbeiten, bei denen Boden gelöst, bewegt, eingebaut und verdichtet wird – vom Humusabtrag über das Planum bis zur Hinterfüllung.
Wasserhaltung: Wir setzen es um.
Begehung vor Ort, verbindliche Offerte, ein Ansprechpartner — für Bau, Tiefbau und Reinigung im Kanton Zürich.
