Kanalisation — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Tiefbau & Entwässerung

Kanalisation

Die Kanalisation ist das unterirdische Leitungsnetz, das Schmutz- und Regenwasser von Gebäuden und Strassen sammelt und zur Kläranlage oder in ein Gewässer führt. Sie umfasst private Liegenschaftsleitungen und das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde.

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Was bedeutet Kanalisation?

Kanalisation im Detail.

Kanalisation bezeichnet die Gesamtheit aller Abwasserleitungen, Schächte und Sonderbauwerke, die Abwasser sammeln und ableiten. Man unterscheidet die öffentliche Kanalisation, die der Gemeinde gehört und meist unter der Strasse liegt, und die private Liegenschaftsentwässerung, die vom Gebäude bis zum Anschlusspunkt an der Grundstücksgrenze reicht. Für die private Kanalisation ist der Grundeigentümer verantwortlich, für die öffentliche die Gemeinde beziehungsweise der Abwasserverband.

Nach dem Entwässerungsprinzip gibt es zwei Systeme: Im Mischsystem fliessen Schmutz- und Regenwasser in einem Kanal, im Trennsystem in zwei getrennten Leitungen. Neubaugebiete im Kanton Zürich werden praktisch ausschliesslich im Trennsystem erschlossen. Rohrmaterialien sind heute PP, PVC und PE für Hausanschlüsse, Beton und Steinzeug für grössere öffentliche Sammelkanäle. Übliche Nennweiten liegen bei DN 150 für Hausanschlüsse und DN 250 bis DN 1000 für Sammelleitungen.

Massgebend für die Planung ist die Norm SN 592000 der VSA über die Liegenschaftsentwässerung sowie die SIA-Norm 190 für Kanalisationen. Sie regeln Gefälle, Mindestdurchmesser, Schachtabstände, Dichtheitsprüfung und die Trennung von Schmutz- und Regenwasser. Das Mindestgefälle für Schmutzwasserleitungen beträgt in der Regel 1 bis 2 Prozent, damit Feststoffe transportiert werden. Jede neue Kanalisationsleitung muss vor der Inbetriebnahme auf Dichtheit geprüft und eingemessen werden.

Im Kanton Zürich verfügen die Gemeinden über einen Generellen Entwässerungsplan (GEP), der festlegt, wo Trenn- und wo Mischsystem gilt und wo versickert werden muss. Wer baut, reicht mit dem Baugesuch einen Entwässerungsplan ein, der vom Bauamt geprüft wird. Vor dem Zudecken der Leitungen kontrolliert die Gemeinde in vielen Fällen die offene Baugrube. Wer ohne Abnahme zudeckt, muss die Leitung unter Umständen wieder freilegen.

Typische Fehler sind Gegengefälle, fehlende Kontrollschächte an Richtungsänderungen, ein Anschluss von Sicker- oder Dachwasser an die Schmutzwasserleitung sowie Rohrbrüche durch schlechte Bettung. Als Richtwert kostet ein neuer Kanalisationsanschluss vom Haus bis zur Grundstücksgrenze CHF 8'000 bis CHF 20'000, abhängig von Länge, Tiefe und Belag. Die Sanierung einer defekten Leitung mittels Inliner liegt bei CHF 300 bis CHF 600 pro Laufmeter. Swiss Group Constructions führt Kanalisationsarbeiten von der Baugrube bis zur Dichtheitsprüfung aus.

Aus der Praxis

Beispiel: Neue Kanalisation für ein Mehrfamilienhaus in Uster

Für einen Ersatzneubau mit acht Wohnungen in Uster musste die gesamte Liegenschaftsentwässerung neu erstellt werden. Die Gemeinde verlangte gemäss GEP das Trennsystem. Das Schmutzwasser wird über eine PP-Leitung DN 150 mit 2 Prozent Gefälle und zwei Kontrollschächten zum öffentlichen Kanal geführt. Das Dachwasser fliesst in eine Retentionsanlage mit gedrosseltem Ablauf, das Platzwasser versickert über eine Rigole. Nach der Dichtheitsprüfung mit Luft und der Einmessung durch den Geometer wurde die Leitung vom Bauamt abgenommen. Die Kosten für die Kanalisationsarbeiten betrugen rund CHF 48'000.

Häufige Fragen

Fragen zu Kanalisation.

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Wer ist für die Kanalisation auf dem Grundstück zuständig?

Für die private Kanalisation vom Gebäude bis zum Anschlusspunkt an der Grundstücksgrenze ist der Eigentümer zuständig, auch für Unterhalt und Sanierung. Die öffentliche Kanalisation unter der Strasse gehört der Gemeinde. Die genaue Grenze ist im Anschlussplan der Gemeinde festgelegt.

Was kostet ein neuer Kanalisationsanschluss?

Als Richtwert liegt ein neuer Hausanschluss an die Kanalisation bei CHF 8'000 bis CHF 20'000. Entscheidend sind Länge, Aushubtiefe, Bodenklasse, allfällige Strassenaufbrüche und die Anzahl Schächte. Dazu kommen die Anschlussgebühren der Gemeinde, die je nach Ort mehrere Tausend Franken betragen.

Muss eine neue Kanalisation geprüft werden?

Ja. Nach SN 592000 ist jede neue Abwasserleitung vor der Inbetriebnahme mit Wasser oder Luft auf Dichtheit zu prüfen. Zusätzlich wird sie eingemessen und im Leitungskataster der Gemeinde erfasst. Viele Bauämter im Kanton Zürich kontrollieren die Leitung zudem in der offenen Baugrube vor dem Hinterfüllen.

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