
Feinreinigung
Die Feinreinigung ist die zweite Stufe der Baureinigung nach der Grobreinigung. Sie reinigt sämtliche Oberflächen bis in die Details und stellt den bezugsfertigen Zustand für Abnahme oder Übergabe her.
Feinreinigung im Detail.
Die Feinreinigung beginnt dort, wo die Grobreinigung aufhört. Böden, Wände und Einbauten sind frei von Bauschutt, aber noch mit feinem Staub, Fingerabdrücken, Zementschleier und Kleberesten belegt. Die Feinreinigung bearbeitet nun jede Oberfläche einzeln: Fenster innen und aussen inklusive Rahmen und Falz, Türen und Zargen, Steckdosen und Schalter, Heizkörper, Leuchten, Einbauschränke von innen, Küchenapparate, Sanitärkeramik, Armaturen, Plattenbeläge und Fugen. Erst nach der Feinreinigung ist ein Raum bereit für die Abnahme.
Die Arbeit erfolgt nach dem Prinzip von oben nach unten und von hinten nach vorne. Decken und Leuchten zuerst, Böden zuletzt. Verwendet werden farbcodierte Mikrofasertücher, Glasreiniger und Abzieher, Osmosewasser mit Teleskopstange für Aussenfenster, Neutralreiniger für Oberflächen und ein saurer Zementschleierentferner für keramische Beläge. Feinstaub in Storenkästen und Lüftungsgittern wird gesaugt, nicht gewischt. Böden werden je nach Belag nebelfeucht gewischt oder mit der Einscheibenmaschine gereinigt; Parkett erhält am Schluss die vom Hersteller vorgeschriebene Erstpflege.
Bei der Feinreinigung entscheidet die Mittelwahl über Schäden. Zementschleierentferner gehört nicht auf Naturstein mit Kalkanteil, Scheuermilch nicht auf Glaskeramik oder Chromstahl, Glasreiniger mit Alkohol nicht auf Acrylglas. Eloxierte und pulverbeschichtete Aluminiumrahmen werden nur mit pH-neutralen Mitteln behandelt. Ein Feinreinigungsteam arbeitet deshalb mit einer schriftlichen Materialliste der Bauleitung und legt vor jedem neuen Mittel eine Probefläche an. Zeitdruck ist hier der grösste Risikofaktor.
Bauleitungen im Kanton Zürich nehmen die Feinreinigung meist im Rahmen der Werkabnahme nach SIA 118 ab. Verwaltungen, die Erstmieter erwarten, prüfen zusätzlich die Punkte, die später beim Auszug protokolliert werden: Backofen, Dampfabzugsfilter, Geschirrspülersieb, Silikonfugen, Duschabtrennung, Fensterfalz. Eine Feinreinigung, die diese Punkte übersieht, führt zu Reklamationen der Mieterschaft in den ersten Wochen. Das Leistungsverzeichnis sollte diese Details deshalb ausdrücklich nennen.
Häufige Fehler sind das Reinigen der Fenster vor dem Entfernen der Schutzfolien, das Auslassen der Oberseiten von Schränken und Türrahmen sowie nasses Wischen von Zementstaub. Als Richtwert kostet die Feinreinigung im Kanton Zürich CHF 8 bis CHF 15 pro m² Bodenfläche; bei hohem Fensteranteil oder vielen Nasszellen liegt der Wert am oberen Ende. Für eine 4.5-Zimmer-Neubauwohnung mit 110 m² ergibt das CHF 900 bis CHF 1'700. Swiss Group Constructions plant die Feinreinigung terminlich direkt mit der Bauleitung ab.
Beispiel: 4.5-Zimmer-Neubauwohnung in Dübendorf
Eine Neubauwohnung mit 112 m² in Dübendorf soll fünf Tage nach der Feinreinigung an die Erstmieter übergeben werden. Drei Mitarbeitende brauchen einen Arbeitstag: Zuerst werden Schutzfolien und Etiketten von Fenstern und Apparaten entfernt, dann Zementschleier auf 18 m² Badplatten sauer gelöst und neutralisiert. Fenster werden innen mit Abzieher, aussen über die Teleskopstange mit Osmosewasser gereinigt. Zum Schluss erhält das geölte Eichenparkett die Erstpflege gemäss Herstellerdatenblatt. Die Bauleitung nimmt die Wohnung am nächsten Morgen ab.
Wie lange vor der Abnahme sollte die Feinreinigung stattfinden?
Idealerweise zwei bis fünf Tage vor der Abnahme, nachdem alle Handwerker abgeschlossen haben. Ein kurzer Kontrollgang am Vortag der Abnahme fängt frische Fingerabdrücke oder Staub von Nachbesserungen ab. Wochen im Voraus zu reinigen lohnt sich nicht.
Sind Fenster aussen in der Feinreinigung enthalten?
In der Regel ja, sofern sie ohne Hebebühne erreichbar sind. Bis etwa 15 m Höhe arbeiten Teams mit Teleskopstange und Osmosewasser. Höhere Fassaden oder Glasdächer werden separat offeriert, weil Hebebühne und Absturzsicherung nach SUVA zusätzliche Kosten verursachen.
Was kostet eine Feinreinigung für ein Einfamilienhaus?
Für ein Einfamilienhaus mit 180 m² Wohnfläche, Keller und Garage ist als Richtwert mit CHF 1'800 bis CHF 3'000 zu rechnen. Der Betrag hängt von Fensteranzahl, Nasszellen und empfindlichen Materialien ab. Grobreinigung und Entsorgung sind nicht enthalten.
Das setzen wir für Sie um.
01ReinigungFeinreinigung
Feinreinigung ist die Reinigung nach dem Innenausbau: Böden, Wände, Fenster, Türen, Küchen und Sanitärinstallationen werden staubfrei gereinigt, sobald Maler, Bodenleger und Installateure fertig sind.
02ReinigungBaureinigung
Baureinigung umfasst alle Reinigungsschritte, die ein Bauprojekt begleiten: die laufende Baustellenreinigung während der Bauphase, die Grobreinigung nach dem Rohbau, die Feinreinigung nach dem Innenausbau und die Endreinigung vor der Übergabe.
03ReinigungFensterreinigung
Fensterreinigung ist die streifenfreie Reinigung von Glasflächen innen und aussen, inklusive Rahmen, Falzen, Fensterbänken und Storen.
Feinreinigung: Wir setzen es um.
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