
Bodenplatte
Die Bodenplatte ist die unterste Betonplatte eines Gebäudes. Sie bildet den Boden des Kellers oder Erdgeschosses und wirkt entweder als tragende Fundamentplatte oder als nicht tragende Platte zwischen den Streifenfundamenten.
Bodenplatte im Detail.
Die Bodenplatte schliesst das Gebäude nach unten ab. Sie trennt den Innenraum vom Erdreich, trägt Böden, Wände und Nutzlasten und leitet Kräfte entweder direkt in den Boden (Fundamentplatte) oder in die Fundamente daneben. Als Fundamentplatte ist sie 20 bis 40 cm dick und doppelt armiert; als reine Bodenplatte auf Streifenfundamenten 12 bis 18 cm mit einer Netzarmierung. In der Schweiz ist die Fundamentplatte bei Neubauten mit Keller der Regelfall, weil sie gleichzeitig als Wanne gegen Feuchtigkeit dient.
Der Aufbau von unten nach oben: gewachsener oder verdichteter Boden, Kieskoffer 20 bis 40 cm, Sauberkeitsschicht, allenfalls Perimeterdämmung unter der Platte, Trennlage oder Abdichtung, Bodenplatte mit Armierung. Bei unbeheizten Garagen oder Nebengebäuden entfällt die Dämmung. Bei Grundwasser wird die Platte als Teil einer weissen Wanne aus wasserdichtem Beton ausgebildet, mit Fugenbändern zu den Wänden. Aussparungen für Kanalisation, Wasser, Strom und Erdsonden müssen vor dem Betonieren gesetzt sein.
Die Bemessung erfolgt nach SIA 262, die Anforderungen an Dichtigkeit nach SIA 272. Betonsorte meist C25/30 XC2, bei weisser Wanne C30/37 mit reduziertem Wasser-Zement-Wert. Die Ebenheit richtet sich nach SIA 414; für Unterlagsböden darf die Rohplatte moderate Toleranzen haben, bei direkt genutzten Böden in Garagen oder Werkstätten wird die Oberfläche geglättet oder mit Gefälle zum Ablauf abgezogen. Bei grossen Platten sind Schwindfugen oder eine Bewehrung gegen Rissbildung einzuplanen.
Typische Fehler im Kanton Zürich: Kieskoffer nicht verdichtet (Setzungen unter der Platte), fehlende Radonschutzmassnahmen in Gebieten mit erhöhter Belastung, Trennlage vergessen (Beton verbindet sich mit dem Untergrund und reisst), Betonieren bei Hitze ohne Nachbehandlung, und Leitungsdurchführungen, die nachträglich mit dem Kernbohrer durch die Armierung geschnitten werden. Auch die Höhe der Platte gegenüber dem Kanalisationsanschluss wird gerne zu spät geprüft.
Als Richtwert kostet eine Bodenplatte inklusive Kieskoffer, Sauberkeitsschicht, Armierung und Beton CHF 180 bis 280 pro m² bei 20 cm Dicke; eine Fundamentplatte von 30 cm mit doppelter Armierung CHF 250 bis 380 pro m²; Dämmung und Abdichtung kommen dazu. Für ein Einfamilienhaus mit 100 m² sind das grob CHF 25'000 bis 40'000. Swiss Group Constructions erstellt Bodenplatten für Anbauten, Garagen, Einfamilienhäuser und Gewerbebauten inklusive Aushub, Koffer und Betonarbeiten.
Beispiel: Werkstattanbau in Hinwil
Ein Gewerbebetrieb in Hinwil baut eine 120 m² grosse Werkstatt an. Die Bodenplatte wird als Fundamentplatte mit 25 cm Dicke ausgeführt, weil Hubstapler mit Punktlasten darauf fahren. Aufbau: 30 cm verdichteter Kies, 6 cm Magerbeton, Folie, Platte C30/37 mit Netz oben und unten sowie Randverstärkungen. Ein Bodenablauf mit Ölabscheider wird mit 1,5 Prozent Gefälle eingeplant. Die Oberfläche wird maschinell geglättet, damit sie ohne Belag genutzt werden kann. Kosten für die Platte: rund CHF 34'000.
Wie dick muss eine Bodenplatte sein?
Eine nicht tragende Bodenplatte zwischen Streifenfundamenten ist 12 bis 18 cm dick, eine Fundamentplatte für ein Einfamilienhaus 20 bis 30 cm, für Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten mit hohen Lasten 30 bis 40 cm. Die Dicke bestimmt der Ingenieur aufgrund von Lasten, Baugrund und allfälliger Wasserdichtigkeit.
Was kostet eine Bodenplatte pro m²?
Als Richtwert CHF 180 bis 280 pro m² für eine 20 cm dicke Platte inklusive Kieskoffer, Sauberkeitsschicht, Armierung und Beton. Eine 30 cm dicke Fundamentplatte mit doppelter Armierung kostet CHF 250 bis 380 pro m². Dämmung, Abdichtung, weisse Wanne und schwieriger Baugrund kommen dazu.
Braucht die Bodenplatte eine Dämmung?
Bei beheizten Räumen ja. Die Dämmung liegt entweder unter der Platte (Perimeterdämmung aus druckfestem XPS oder Schaumglas) oder darüber unter dem Unterlagsboden. Bei unbeheizten Garagen, Kellern ohne Heizung und Nebengebäuden kann sie entfallen. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Energienachweis nach kantonaler Vorgabe.
Das setzen wir für Sie um.
01BauFundamente
Ein Fundament leitet die Lasten eines Bauwerks in den tragfähigen Baugrund und muss frostsicher gegründet sein.
02BauBetonarbeiten
Betonarbeiten umfassen das Schalen, Armieren und Betonieren von Bauteilen aus Ortbeton – Wände, Decken, Bodenplatten, Treppen und Aussenanlagen.
03BauErdbau
Erdbau umfasst alle Arbeiten, bei denen Boden gelöst, bewegt, eingebaut und verdichtet wird – vom Humusabtrag über das Planum bis zur Hinterfüllung.
Bodenplatte: Wir setzen es um.
Begehung vor Ort, verbindliche Offerte, ein Ansprechpartner — für Bau, Tiefbau und Reinigung im Kanton Zürich.
