Chaussierung — Bild zur Leistung von Swiss Group Constructions
Glossar · Strassen & Umgebung

Chaussierung

Eine Chaussierung ist ein wassergebundener Belag aus gebrochenem Kies oder Splitt, der ohne Bitumen oder Zement nur durch Verdichtung und Feinanteile zusammenhält. Sie wird für Gartenwege, Vorplätze, Parkplätze und Forststrassen eingesetzt.

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Was bedeutet Chaussierung?

Chaussierung im Detail.

Chaussierung ist der schweizerische Begriff für eine wassergebundene Wegedecke. Der Belag besteht aus einem Gemisch aus gebrochenem Kies mit einer durchgehenden Körnung, meist 0/16 oder 0/22 mm, das beim Einbau angefeuchtet und mit der Walze verdichtet wird. Die Feinanteile füllen die Hohlräume und binden die grösseren Körner, ohne dass ein chemisches Bindemittel nötig ist. Das Ergebnis ist eine feste, aber wasserdurchlässige Oberfläche mit natürlichem Aussehen.

Es gibt regionale Varianten. Die klassische Chaussierung besteht aus gebrochenem Rundkies aus der Kiesgrube; die Mergelung oder der Mergelweg verwendet lehmhaltiges Material mit höherem Feinanteil, das härter bindet, aber bei Nässe weicher wird. Die Kalksteinchaussierung aus Jurakalk ist heller und bindet gut, weil der Kalkstaub leicht verkittet. Eine Chaussierung mit farbigem Splitt als Deckschicht wird für Gartenanlagen genutzt. Alle Varianten zählen zu den ungebundenen Belägen.

Der Aufbau folgt der VSS-Norm SN 640 585 für die Verdichtung der Tragschicht. Auf ein verdichtetes Planum kommt eine Kiestragschicht 0/45 von 20 bis 30 cm, darauf die Chaussierung 0/16 mit 5 bis 8 cm. Wichtig ist ein Quergefälle von 2 bis 3 Prozent oder ein Dachprofil, damit das Wasser abfliesst und die Decke nicht auswäscht. Bei Längsgefälle über 6 Prozent schwemmt Regen die Feinanteile aus; dann sind Querabschläge oder ein anderer Belag nötig.

Im Kanton Zürich gilt eine Chaussierung als versickerungsfähige Fläche und wird von den Gemeinden bei Parkplätzen und Vorplätzen oft bevorzugt, weil kein Regenwasser in die Kanalisation gelangt. Im Zürcher Oberland werden Zufahrten zu Höfen, Waldwege und Wege in Naherholungsgebieten chaussiert. Der Unterhalt besteht im Nachfüllen und Abziehen alle zwei bis fünf Jahre sowie im Entfernen von Bewuchs, was ohne Herbizide manuell oder thermisch erfolgen muss.

Typische Fehler sind das Verwenden von rundem Kies statt gebrochenem Material, das nie fest wird, ein fehlendes Gefälle und das Einbauen in zu trockenem Zustand, bei dem die Feinanteile nicht binden. Ebenso problematisch ist das Abziehen mit dem Schneepflug, das jeden Winter Material entfernt. Als Richtwert kostet eine Chaussierung inklusive Tragschicht und Verdichtung CHF 40 bis CHF 70 pro Quadratmeter, nur die Verschleissdecke auf bestehendem Koffer CHF 15 bis CHF 25 pro Quadratmeter. Swiss Group Constructions baut Chaussierungen mit eigenen Walzen bei Wege- und Umgebungsarbeiten ein.

Aus der Praxis

Beispiel: Besucherparkplatz in Wetzikon

Ein Gewerbebetrieb in Wetzikon braucht sechs Besucherparkplätze auf einer bisherigen Wiese, ohne die Fläche zu versiegeln. Nach dem Abtrag von 15 cm Humus wird das Planum verdichtet, ein Geotextil ausgelegt und 30 cm Kiestragschicht 0/45 mit der Walze eingebaut. Darauf folgen 6 cm Chaussierung 0/16 aus gebrochenem Kies, angefeuchtet und verdichtet, mit 2.5 Prozent Gefälle zur Wiese hin. Die Parkfelder werden mit eingelassenen Granitwürfeln markiert. Ausführung in zwei Tagen, Richtwert rund CHF 8'000 für 150 m².

Häufige Fragen

Fragen zu Chaussierung.

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Was ist der Unterschied zwischen Chaussierung und Mergelweg?

Beides sind wassergebundene Beläge. Die Chaussierung besteht aus gebrochenem Kies oder Splitt mit wenig Feinanteil und bleibt auch bei Nässe fest. Der Mergelweg enthält lehmig-kalkiges Material mit hohem Feinanteil, bindet härter, wird aber bei Regen weich und im Sommer staubig.

Kann man eine Chaussierung mit dem Auto befahren?

Ja, bei richtigem Aufbau mit 25 bis 30 cm Kiestragschicht ist eine Chaussierung für Personenwagen und gelegentliche Lieferwagen geeignet. Bei täglichem Lastwagenverkehr oder engen Wendebewegungen löst sich die Decke schneller und muss öfter nachgefüllt werden.

Wie oft muss eine Chaussierung unterhalten werden?

Je nach Nutzung alle zwei bis fünf Jahre Nachfüllen von 1 bis 2 cm Material und Abziehen mit dem Rechen oder Grader. Bewuchs muss manuell, mit Bürste oder thermisch entfernt werden, weil Herbizide auf Wegen und Plätzen in der Schweiz verboten sind.

Chaussierung: Wir setzen es um.

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