
Abgabegarantie
Die Abgabegarantie ist die Zusicherung eines Reinigungsunternehmens, dass eine gereinigte Wohnung bei der Übergabe von der Verwaltung ohne Reinigungsbeanstandung abgenommen wird. Wird die Reinigung dennoch bemängelt, reinigt das Unternehmen kostenlos nach.
Abgabegarantie im Detail.
Die Abgabegarantie, auch Abnahmegarantie genannt, ist ein Leistungsversprechen bei Umzugs- und Endreinigungen. Sie überträgt das Risiko einer beanstandeten Reinigung von der Mieterschaft auf das Reinigungsunternehmen. Beanstandet die Verwaltung bei der Wohnungsübergabe einen Reinigungsmangel, etwa Kalk an der Duschbrause oder Fett im Dampfabzug, muss das Unternehmen diesen ohne Zusatzkosten beheben. Die Garantie bezieht sich ausschliesslich auf die Sauberkeit, nicht auf Schäden, Abnutzung oder Mängel an der Bausubstanz.
Voraussetzung für die Garantie ist ein klar definierter Leistungsumfang. Seriöse Anbieter halten in der Offerte fest, welche Räume, Apparate und Nebenräume enthalten sind, und dass die Wohnung zum Reinigungstermin vollständig leer und geräumt sein muss. Die Reinigung findet ein bis drei Tage vor der Übergabe statt, damit kein Staub mehr anfällt. Viele Unternehmen sind bei der Übergabe anwesend, um kleine Beanstandungen sofort zu beheben. Ist das nicht möglich, wird innert 24 bis 48 Stunden nachgereinigt.
Die Garantie hat Grenzen, die im Vorfeld besprochen werden sollten. Nicht gedeckt sind Verschmutzungen, die sich nicht entfernen lassen, ohne die Substanz zu beschädigen: eingebrannte Rückstände auf Glaskeramik, verkratzte oder blind gewordene Duschwände, verfärbte Silikonfugen, Nikotinablagerungen in Tapeten, Schimmel hinter Möbeln. Solche Punkte gelten als Schaden oder übermässige Abnutzung und werden von der Verwaltung ohnehin separat beurteilt. Ein professionelles Unternehmen weist bei der Begehung auf solche Stellen hin.
Im Kanton Zürich prüfen Verwaltungen bei der Wohnungsübergabe nach einem festen Muster, das sich an der Rückgabepflicht nach Art. 267 OR orientiert. Erfahrungsgemäss werden am häufigsten Backofen, Dampfabzugsfilter, Geschirrspülersieb, Perlatoren, Duschbrausen, Fensterfalze, Storenkästen und Kellerabteile beanstandet. Die Abgabegarantie ist deshalb nur so viel wert wie die Erfahrung des Unternehmens mit den Anforderungen der lokalen Verwaltungen. Zu den Umzugsterminen Ende März und Ende September ist die Nachreinigungsfrist knapp, was die Terminplanung wichtig macht.
Typische Fehler sind Reinigungen ohne schriftlichen Umfang, Termine mehr als eine Woche vor der Übergabe und Wohnungen, die beim Reinigungstermin noch nicht geräumt sind. Als Richtwert kostet eine Umzugsreinigung mit Abgabegarantie im Kanton Zürich für eine 2.5-Zimmer-Wohnung CHF 500 bis CHF 850, für eine 3.5-Zimmer-Wohnung CHF 700 bis CHF 1'200 und für eine 4.5-Zimmer-Wohnung CHF 900 bis CHF 1'600. Swiss Group Constructions gibt auf ihre Umzugsreinigungen eine Abgabegarantie und ist auf Wunsch bei der Übergabe dabei.
Beispiel: 3.5-Zimmer-Wohnung in Rüti
Eine Mieterin übergibt eine 3.5-Zimmer-Wohnung in Rüti an einem Montagmorgen. Die Reinigung mit Abgabegarantie findet am Freitag davor statt, die Wohnung ist leer. Bei der Übergabe bemängelt die Verwaltung Kalkreste am Duschwannenrand und Staub auf der Oberseite des Küchenschranks. Der anwesende Reinigungsmitarbeiter behebt beides innert zwanzig Minuten. Ein Brandfleck auf der Glaskeramik wird als Schaden protokolliert und von der Garantie nicht gedeckt; die Verwaltung stellt dafür eine Ersatzscheibe in Rechnung. Das Protokoll wird ohne Reinigungsabzug unterschrieben.
Was deckt die Abgabegarantie genau ab?
Alle Reinigungsmängel, die die Verwaltung bei der Übergabe an den vereinbarten Räumen und Apparaten beanstandet. Das Unternehmen reinigt kostenlos nach, meist sofort oder innert 48 Stunden. Nicht gedeckt sind Schäden, übermässige Abnutzung und Verschmutzungen, die ohne Substanzschaden nicht entfernbar sind.
Muss das Reinigungsunternehmen bei der Übergabe anwesend sein?
Nicht zwingend, aber es ist von Vorteil. Kleine Beanstandungen lassen sich sofort beheben, und der Übergabetermin muss nicht wiederholt werden. Ist niemand vor Ort, sollte die Mieterschaft die beanstandeten Punkte fotografieren und das Protokoll nur mit dem Vermerk der Nachreinigung unterschreiben.
Gilt die Abgabegarantie auch, wenn ich Teile selbst reinige?
In der Regel nur für die Bereiche, die das Unternehmen tatsächlich gereinigt hat. Wer etwa Keller oder Balkon selbst übernimmt, trägt dafür das Risiko selbst. Der Umfang muss deshalb in der Offerte schriftlich festgehalten sein.
Das setzen wir für Sie um.
01ReinigungUmzugsreinigung
Umzugsreinigung ist die Endreinigung einer leeren Wohnung vor der Rückgabe an Vermieter oder Verwaltung – mit Abgabegarantie.
02ReinigungWohnungsreinigung
Wohnungsreinigung ist die gründliche Reinigung einer bewohnten oder leeren Wohnung ohne Übergabetermin: als Frühlingsputz, als Grundreinigung nach einer Renovation, vor einer Neuvermietung oder als regelmässige Haushaltsreinigung.
03ReinigungEndreinigung
Endreinigung ist die letzte Reinigung vor der Übergabe eines Neubaus oder einer sanierten Liegenschaft: Zementschleier, Kleberreste und Bauspuren werden entfernt, Böden erhalten die Erstpflege, alle Flächen werden abnahmebereit übergeben.
Abgabegarantie: Wir setzen es um.
Begehung vor Ort, verbindliche Offerte, ein Ansprechpartner — für Bau, Tiefbau und Reinigung im Kanton Zürich.
