
Wohnungsübergabe
Die Wohnungsübergabe ist der Termin, an dem eine Mietwohnung beim Auszug an die Verwaltung zurückgegeben und deren Zustand in einem Protokoll festgehalten wird. Geprüft werden Reinigung, Schäden und Abnutzung im Vergleich zum Einzugsprotokoll.
Wohnungsübergabe im Detail.
Bei der Wohnungsübergabe treffen sich Mieterschaft und Vermieter oder Verwaltung in der geräumten Wohnung und gehen Raum für Raum durch. Grundlage ist das Einzugsprotokoll, das den Zustand beim Bezug beschreibt. Die Verwaltung hält fest, was seither verändert wurde, unterscheidet zwischen normaler Abnutzung und Schäden und beurteilt die Reinigung. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Seiten unterschrieben und ist die Grundlage für allfällige Kostenforderungen und die Rückzahlung des Mietkautionsdepots.
Die Reinigung ist der Teil der Übergabe, der am häufigsten zu Diskussionen führt. Verwaltungen prüfen systematisch: Backofen inklusive Blechen und Türscheibe, Dampfabzug mit Filter, Kühlschrank mit Dichtungen, Geschirrspüler mit Sieb, Sanitärapparate und Armaturen auf Kalk, Duschwand, Silikonfugen, Fenster mit Rahmen, Falz und Storenkasten, Böden und Sockelleisten, Einbauschränke innen, Keller, Estrich, Balkon und Briefkasten. Eine professionelle Umzugsreinigung mit Abgabegarantie orientiert sich genau an dieser Liste.
Der Zustand muss materialgerecht sein, nicht neuwertig. Kalkspuren auf einer alten Chromstahlarmatur, die sich ohne Beschädigung nicht mehr entfernen lassen, gelten als Abnutzung, ebenso verblasste Silikonfugen oder matte Duschwände nach vielen Jahren. Bei der Beurteilung von Schäden ziehen Verwaltungen im Kanton Zürich die paritätische Lebensdauertabelle von Mieter- und Hauseigentümerverband bei: Ein Teppich oder eine Wandfarbe, die ihre Lebensdauer erreicht hat, wird nicht mehr in Rechnung gestellt.
Rechtlich stützt sich die Übergabe auf Art. 267 OR: Die Mieterschaft gibt die Wohnung in dem Zustand zurück, der sich aus vertragsgemässem Gebrauch ergibt. Die Verwaltung muss Mängel sofort prüfen und der Mieterschaft schriftlich anzeigen, sonst verliert sie ihre Ansprüche, ausser bei versteckten Mängeln. Im Kanton Zürich fallen die meisten Übergaben auf die offiziellen Umzugstermine Ende März und Ende September; Verwaltungen planen dann mehrere Termine pro Tag, weshalb die Wohnung pünktlich bereit sein muss.
Typische Fehler sind Reinigungen, die zu früh oder in einer noch nicht geräumten Wohnung stattfinden, fehlende Fotos des Zustands, das Unterschreiben eines Protokolls mit Vorbehalten ohne diese zu vermerken sowie vergessene Nebenräume. Als Richtwert liegt eine professionelle Umzugsreinigung mit Abgabegarantie für eine 4.5-Zimmer-Wohnung im Kanton Zürich bei CHF 900 bis CHF 1'600; eine Nachreinigung durch die Verwaltung wird meist mit CHF 60 bis CHF 90 pro Stunde belastet. Swiss Group Constructions reinigt Wohnungen im Zürcher Oberland auf die Übergabe hin und begleitet den Termin auf Wunsch.
Beispiel: 4.5-Zimmer-Wohnung in Uster
Eine Familie übergibt am 31. März eine 4.5-Zimmer-Wohnung in Uster. Die Umzugsreinigung fand am Vortag statt. Die Verwaltung geht mit dem Einzugsprotokoll von vor acht Jahren durch die Wohnung: Die Wandfarbe im Kinderzimmer zeigt Löcher und Abrieb, gilt aber nach acht Jahren gemäss Lebensdauertabelle als abgeschrieben. Ein Riss in der Duschwand wird als Schaden mit Restwert protokolliert. Die Reinigung wird ohne Beanstandung abgenommen. Das Protokoll wird beidseitig unterschrieben, das Depot wird nach Abzug des Restwerts der Duschwand freigegeben.
Was prüft die Verwaltung bei der Wohnungsübergabe am strengsten?
Erfahrungsgemäss Küche und Bad: Backofen, Dampfabzugsfilter, Geschirrspülersieb, Kalk an Armaturen, Duschbrausen und Duschwänden. Dazu Fensterfalze, Storenkästen und Nebenräume. Diese Punkte sollten bei der Reinigung besonders sorgfältig bearbeitet werden.
Muss ich das Übergabeprotokoll unterschreiben?
Sie müssen nicht, aber ohne Unterschrift ist der Zustand nicht dokumentiert. Besser ist, das Protokoll zu unterschreiben und strittige Punkte als Vorbehalt zu vermerken. Fotografieren Sie beanstandete Stellen. Forderungen der Verwaltung können Sie danach schriftlich bestreiten.
Wann sollte die Reinigung vor der Übergabe stattfinden?
Ein bis drei Tage vor dem Termin, in jedem Fall nach dem vollständigen Auszug. So bleibt Zeit für Nachbesserungen, und die Wohnung staubt nicht wieder ein. Zu den Umzugsterminen Ende März und Ende September sollten Sie die Reinigung Wochen im Voraus buchen.
Das setzen wir für Sie um.
01ReinigungUmzugsreinigung
Umzugsreinigung ist die Endreinigung einer leeren Wohnung vor der Rückgabe an Vermieter oder Verwaltung – mit Abgabegarantie.
02ReinigungWohnungsreinigung
Wohnungsreinigung ist die gründliche Reinigung einer bewohnten oder leeren Wohnung ohne Übergabetermin: als Frühlingsputz, als Grundreinigung nach einer Renovation, vor einer Neuvermietung oder als regelmässige Haushaltsreinigung.
03ReinigungEndreinigung
Endreinigung ist die letzte Reinigung vor der Übergabe eines Neubaus oder einer sanierten Liegenschaft: Zementschleier, Kleberreste und Bauspuren werden entfernt, Böden erhalten die Erstpflege, alle Flächen werden abnahmebereit übergeben.
Wohnungsübergabe: Wir setzen es um.
Begehung vor Ort, verbindliche Offerte, ein Ansprechpartner — für Bau, Tiefbau und Reinigung im Kanton Zürich.
